So wird die Umsetzung der Schweizer Klimagesetze ausgebremst
Seit etwas mehr als einem Jahr hat die Schweiz eine neue Klimagesetzgebung. Doch die Umsetzung der Klimaregeln kommt bei vielen Gesetzesartikeln kaum voran, wie eine Analyse zeigt.
1,9 Tonnen – diese Zahl müsste eigentlich ab Januar auf jedem Flugticket von Zürich nach Los AngelesExterner Link stehen. Denn mit dem überarbeiteten CO2-Gesetz, trat neu auch der Artikel 7aExterner Link in Kraft. Dort steht, dass die Airlines angeben müssen, wie viel CO2 ein Flug verursacht.
Die CO2-Verordnung, die ebenfalls überarbeitet wurde und die Regeln aus dem CO2-Gesetz präzisiert, legte den Start für diese Deklarationspflicht eigentlich auf den 1. Januar 2026 fest. Trotzdem suchen Reisende im Flieger nach Los Angelos, die 1,9 Tonnen vorerst vergebens auf ihrem Ticket. Wie kann das sein?
Erfolgreiche Reiselobby im Bundeshaus
Der Bundesrat hat die CO2-Verordnung im Laufe des Jahres 2025 nochmals überarbeitet. Im BerichtExterner Link zu dieser Überarbeitung liest man folgendes: «Da die Reisebranche mit langen Planungshorizonten arbeitet eine angemessene Vorlaufzeit benötigt, wird der Beginn der Umsetzung um ein Jahr verschoben.»
Die Reisebranche hat hier also erfolgreich für mehr Zeit lobbyiert. André Lüthi, Chef des Reisebüros Globetrotter, und Martin Wittwer, Präsident Schweizer Reiseverbands waren eigens dafür in Bundesbern. Es gäbe keine einheitlichen und international anerkannten Berechnungsmethoden, für die Umsetzung der Deklaration, so die ReisebrancheExterner Link. Das erstaunt, denn auf Portalen wie myClimate lassen sich die CO2-Zahlen für Flüge seit Jahrzehnten mit ein paar Klicks nachschauen.
Zudem: Hier zu sensibilisieren, wäre wichtig. Ein Drittel der Emissionen verursachen wir mit unseren Ferien. Rund die Hälfte davon stammt vom Fliegen. Was ein durchschnittlicher Erdenbürger pro Jahr an CO2 verursacht, stossen Schweizer und Schweizerinnen allein in ihren Ferien aus. Das zeigte eine StudieExterner Link, die Ende 2024 im Fachmagazin NatureExterner Link erschienen ist. Von den 170 untersuchten Nationen belegte die Schweiz Rang 7, wenn es um Urlaubsemissionen geht.
Nachtzug, Heizen und Industrie: Demontage ist kein Einzelfall
Gut möglich, dass es einem nicht auffällt, wenn man wie die Reisemanager Lüthi und Wittwer aus der Perspektive einer einzelnen Branche auf unsere Klimagesetze und deren Umsetzung schaut. Aus der Vogelperspektive wird jedoch klar: Das ist kein Einzelfall. Das CO2-Gesetz wurde im vergangenen Jahr Stück für Stück demontiert, wie drei weitere Beispiele zeigen.
Erstens: Laut dem Bundesamt für Statistik liegen rund 80 ProzentExterner Link der Destinationen, die von der Schweiz her angeflogenen werden, in Europa – Ziele also, die unter Umständen auch mit der Bahn erreicht werden können. Deshalb beschloss das Parlament bei der Überarbeitung des CO2-Gesetzes in den Ausbau der Bahnverbindungen zu investieren. Seit Anfang 2025 sieht Artikel 37aExterner Link neu explizit Geld für den «grenzüberschreitenden Personenfernverkehr auf der Schiene, insbesondere für die Förderung von Nachtzügen» vor. Deshalb startete die SBB die Planung einer neuen Nachtzugstrecke von Zürich via Hamburg und Kopenhagen bis nach Malmö. Es wurden bereits die ersten Tickets verkauft.
Nur: Aus den Nachtzugreisen gegen Norden wird nun doch nichts. Denn das Parlament hat die Förderungen bei der Budgetdebatte im Dezember 2025 nicht frei gegeben. Die SBB musste die Ticketverkäufe annullierenExterner Link und den Leuten das Geld zurückerstatten.
Zweitens: Während die Emissionen im Verkehr seit 1990 nur um 8 Prozent gesunken sind, waren es im Gebäudebereich fast 44 ProzentExterner Link. Neben der CO2-Abgabe auf Heizemissionen ist dieser Erfolg vor allem auf das Gebäudeprogramm zurückzuführen. Auch dieses ist im CO2-Gesetz geregelt, und zwar in Artikel 34Externer Link. Über das Gebäudeprogramm flossen seit 2010 jährlich rund 500 Millionen Franken Fördergelder in den Ersatz fossiler Heizungen und in die Dämmungen von Gebäudehüllen.
Bei dieser Erfolgsgeschichte wird nun der Rotstift angesetzt. Umweltminister Rösti wollte das Gebäudeprogramm beenden und Artikel 34 aus dem CO2-Gesetz streichenExterner Link. Die Kürzung ist einer der grössten Posten im sogenannten Entlastungspakets 27Externer Link, womit der Bundesrat ab 2027 jährlich rund 3 Milliarden einsparen will. Das Gebäudeprogramm habe seinen Dienst getan, argumentierte Rösti an einer MedienkonferenzExterner Link Ende 2024.
Das höchste Prüforgan der Schweiz, die Eidgenössische Finanzkontrolle, veröffentlichte nur wenige Wochen später einen BerichtExterner Link zum Gebäudeprogramm. Dieser hält fest: «Raumwärme und Warmwasser […] werden immer noch zu knapp zwei Dritteln mit fossilen Energieträgern erzeugt». Sprich: Ausgedient hat das Gebäudeprogramm noch lange nicht. Zwar hat das Parlament nun entschlossen hier nicht ganz so radikalExterner Link zu sparen wie vom Bundesrat beabsichtigt, trotzdem wurden die Gelder für Gebäudesanierungen stark zusammengestrichen.
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Drittens: Seit 2025 gilt nach Artikel 66aExterner Link der CO2-Verordnung für den CO2-Ausstoss gewisser Firmen ein Mindestreduktionspfad von 2.25 Prozent pro Jahr. Eigentlich bezahlt man in der Schweiz pro Emissionstonne aus fossilen Brennstoffen 120 Franken CO2-Abgabe. Diese Firmen sind aber von der CO2-Abgabe befreit.
Als Gegenleistung haben sie eine sogenannte Zielvereinbarung mit dem Bund. Das ist eine Art Vertrag, in dem festgehalten wird, welche Klimaschutzmassnahmen die Firmen umsetzen müssen, damit ihnen die Abgabe erlassen wird. Nur: Bis Anfang 2025 gab es in diesen Verträgen keine minimale Reduktionspflicht. Die 2.25 Prozent waren also ein ziemliches Novum.
Ein Novum, das aber bereits ein Jahr später die ersten Risse bekommt. Denn ab 2026 können nun doch wieder gewisse Industriebetriebe einen abgeschwächten Pfad beantragen. Das sei eine Entlastungsmassnahme als «Reaktion auf die per 7. August 2025 neu erhobenen Zusatzzölle in Höhe von 39 Prozent für Schweizer Importe in die USA», schreibt der BundExterner Link. Dass die Zölle in der Zwischenzeit wieder gesunken sind, ändert nichts daran, dass diese Ausnahmeregelung nun im Gesetz steht. Auch hier scheint der Industrie ein Lobbyerfolg geglückt zu sein.
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Fehlende Detailregeln und gescheiterte Initiative
Auch beim zweiten zentralen Klimagesetz der Schweiz, dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG), läuft bei der Umsetzung nicht alles rund. Gleich zwei Gesetzesartikel wurden bis heute nicht in klare Regeln gegossen.
Einerseits der Artikel 10Externer Link über die Vorbildfunktion des Bundes. Dieser verlangt, dass die Bundesverwaltungen und die bundesnahen Betriebe mit gutem Vorbild voraus gehen und früher als der Rest der Schweiz mit ihren Emissionen auf Null sind. Hier ist nun die Ausarbeitung der DetailregelnExterner Link angelaufen. Andererseits der Artikel 9Externer Link zum Finanzplatz: «Der Bund sorgt dafür, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung leistet», steht dort. Trotzdem sucht man im Schweizer Gesetz bis heute umsonst nach Klimaregeln für die Schweizer Finanzinstitute. Alles, was es gibt, ist eine freiwillige und anonyme Umfrage. Begründen tut der Bundesrat seine Untätigkeit damit, dass er vom Parlament kein eindeutiges Mandat erhalten habe – im Artikel 9 stehe Bund und nicht BundesratExterner Link.
Die Schweiz ist ein kleines Land. Global betrachtet scheinen unsere Emissionen wenig relevant. Nur: Die CO2-Tonnen, die im Einflussbereich des Schweizer Finanzplatz liegen, sind um ein Vielfaches grösser. Laut einer Studie des Beratungsunternehmen McKinseyExterner Link sind es rund sechs bis neunmal so viele Emissionen wie direkt auf Schweizer Territorium anfallen.
«Stand heute kann ich Ihnen versichern, wir werden unsere Klimaziele für 2030 verfehlen – und dies massiv.» Diese Aussage kommt nicht von einer Umweltschutzorganisation, sondern vom höchsten Klimabeamten der Schweiz, Reto Burkard. Er ist Vizedirektor des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und leitet den Bereich Klima.
Das KlG wurde im Sommer 2023 in einer Volksabstimmung mit einer sehr klaren Mehrheit von fast 60 Prozent angenommen. Anders sieht es nun bei der Abstimmung zur Klimafondsinitiative vom vergangenen Wochenende aus. Diese forderte, dass die Schweiz jährlich zwischen 3,9 und 7,7 Milliarden Franken in die ökologische Aufwertung des Landes investiert. Sie wurde von fast 72% der Stimmbevölkerung abgelehnt.
Editiert von Veronica De Vore
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