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Fahrpersonal und Stadtbus Winterthur einigen sich im Arbeitsstreit

Keystone-SDA

Stadtbus, Fahrpersonal und Gewerkschaft haben sich im Arbeitskonflikt nach drei Verhandlungsrunden auf eine gemeinsame Vereinbarung geeinigt: Das Personal erhält unter anderem neu zwischen 20 und 22 Uhr eine 10-Prozent-Zulage sowie eine branchenübliche Regelung bei den Ersatzdiensten.

(Keystone-SDA) Hintergrund des Arbeitskonflikts ist ein seit Längerem schwelender Streit um die Arbeitsbedingungen. Die Situation spitze sich Anfang März zu, als zahlreiche Chauffeure am Morgen des 3. März für vier Stunden die Arbeit niederlegten.

Die nun abgeschlossenen drei Verhandlungsrunden sind die Folge dieses Warnstreiks. Die Parteien einigten sich dabei auf verschiedene Anpassungen der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen und erarbeiteten eine gemeinsame Vereinbarung, wie sie am Donnerstag mitteilten.

Keine Streiks mehr

Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Gewerkschaft VPOD , sämtliche Massnahmen des Arbeitskampfes, also Streiks, Warnstreiks, Arbeitsniederlegungen, Boykottmassnahmen, Medienkampagnen sowie sonstige kollektive Störungen des Betriebsfriedens, zu unterlassen, heisst es weiter.

Dies gelte für die aktuell gültigen Arbeitsbedingungen, insbesondere für alle Themen der Vereinbarung sowie die Einführung der neuen Betriebs-Software. Diese sogenannte Friedenspflicht gelte für mindestens zwei Jahre, also bis 31. Juli 2028. Die Vereinbarung tritt per 1. August 2026 in Kraft.

Nachtzuschläge ausgehandelt

Konkret verpflichtet sich Stadtbus, die rechtlichen Möglichkeiten einer Auszahlung von Mehrzeiten auszuschöpfen. Stadtbus wollte ursprünglich auf die Auszahlung verzichten, um die Kompensation durch Freizeit zu fördern.

Weiter einigten sich die Parteien auf Nachtzuschläge: Zwischen 20 und 22 Uhr erhält das Personal neu eine neue Geldzulage von 10 Prozent. Zudem soll Personal künftig in die Dienstplangestaltung eingezogen werden – insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Betriebssoftware Anfang 2027.

Auch bei den so genannten Ersatzdiensten wurden Anpassungen beschlossen. Im Durchschnitt erhält das Fahrdienstpersonal künftig noch einen Ersatzdienst pro Monat, maximal drei. Wird ein Ersatzdienst von Stadtbus nicht oder für weniger als sieben Stunden abgerufen, werden sieben Arbeitsstunden gutgeschrieben. Und: Mitarbeitende, die kurzfristig etwa wegen Krankheitsausfällen einspringen, erhalten zudem eine pauschale Entschädigung von 40 Franken pro übernommenem Dienst.

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