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FDP-Nationalrat Michel wegen Ehrverletzungsdelikten angezeigt

Keystone-SDA

Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel liegt eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten vor. Eingegangen ist die Anzeige bei der Solothurner Staatsanwaltschaft. Damit sie ermitteln kann, hat sie um Aufhebung der Immunität von Michel ersucht.

(Keystone-SDA) Die Staatsanwaltschaft bestätigte das Vorliegen der Anzeige am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Plattform 20min.ch hatte zuerst darüber berichtet. Da der 48-jährige Michel Parlamentarier sei, sei in einem ersten Schritt zu klären, ob seine Immunität aufgehoben werde, schrieb die Staatsanwaltschaft.

«Ein normaler Prozess»

Weitere Angaben dazu machte die Staatsanwaltschaft nicht. Einen Antrag, Michels Immunität aufzuheben, hatten die Parlamentsdienste ohne weitere Angaben veröffentlicht. Auch Michel selbst machte bisher keine Angaben zum konkreten Fall.

Auf X schrieb Michel, er sei von der Immunitätskommission darüber informiert worden, dass bei der Staatsanwaltschaft Solothurn eine Anzeige eines Bürgers wegen Ehrverletzung eingegangen und ein Antrag auf Aufhebung seiner Immunität gestellt worden sei. Die Kommission werde den Fall wie üblich prüfen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. «Das ist ein normaler Prozess.»

Michel ist seit 2023 Mitglied des Nationalrats. Von 2017 bis 2024 war er Solothurner Kantonsrat. Seit 2014 ist er zudem Geschäftsführer des Medizintechnikunternehmens Ypsomed, das von seinem Vater gegründet wurde.

Die Mitglieder der obersten Bundesbehörden und damit auch die Mitglieder von National- und Ständerat sind durch Immunität grundsätzlich vor Strafverfolgung geschützt. Zweck ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Bundesbehörden, wie einem Faktenblatt der Parlamentsdienste zu entnehmen ist.

Immunität wird selten aufgehoben

Dass die Immunität eines Ratsmitglieds aufgehoben wird, kommt nur selten vor. Veranlassen muss das eine Strafverfolgungsbehörde mit einem Gesuch. Die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) und die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) entscheiden nacheinander darüber.

Letztmals die Immunität aufgehoben und damit den Weg für Ermittlungen frei gemacht haben die Kommissionen im Juni 2025 bei Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG). Anlass war ein Deepfake-Video, das Glarner im Wahlkampf 2023 geteilt hatte. Die Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan rief darin zur Wahl der SVP auf. Arslan hatte Glarner in der Folge angezeigt.

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