Banken ziehen weitere Konsequenzen aus dem Debakel um Holocaust-Gelder
Die Schweizer Banken wollen das Problem der nachrichtenlosen Vermögen ein für allemal in den Griff bekommen. Die Bankiervereinigung will mit neuen Richtlinien dafür sorgen, dass sich ein Debakel wie bei den Geldern aus der Nazizeit nicht wiederholt.
Die Schweizer Banken wollen das Problem der nachrichtenlosen Vermögen ein für allemal in den Griff bekommen. Die Bankiervereinigung will mit neuen Richtlinien dafür sorgen, dass sich ein Debakel wie bei den Geldern aus der Nazizeit nicht wiederholt.
Nach der Vergangenheitsbewältigung, die dem Finanzplatz Schweiz einen herben Imageverlust und einen Milliardenaufwand gebracht haben, richten die Bankiers den Blick wieder nach vorn. Einerseits erwarten sie von der Sitzung des Volcker-Komitees vom nächsten Dienstag (31.08.) in New York erste Signale über den Inhalt des Schlussberichts zur gut dreijährigen Durchleuchtung des Finanzplatzes Schweiz. Anderseits wollen die Banken ihre bestehenden Richtlinien über die Behandlung von nachrichtenlosen Vermögenswerten in eigener Regie neu zu regeln. Dies gab Bankierpräsident Georg F. Krayer (Bild) am Mittwoch (25.08.) an der Jahresmedienkonferenz der Schweizerischen Bankiervereinigung bekannt.
Die geplanten Änderungen der Bankenrichtlinien sollen mit einer künftigen gesetzlichen Lösung kompatibel sein. Die Banken zählten darauf, dass der Gesetzgeber sich auf einen Rahmenerlass beschränke, der Raum für die Selbstregulierung in der Branche zulasse, hiess es an der Medienorientierung des Dachverbands der Schweizer Banken in Bern.
Die Bankiervereinigung will unter anderem eine eigene Meldestelle für nachrichtenlose Vermögenswerte schaffen und gleichzeitig den Begriff der Nachrichtenlosigkeit neu definieren. Nach dem Willen der Bankiers soll eine Kundenbeziehung künftig schon dann als nachrichtenlos gelten, wenn vom Kunden Nachrichten fehlen und aktive Suchmassnahmen der Banken ergebnislos geblieben sind. Nach heutiger Terminologie beginnt die ‚Nachrichtenlosigkeit‘ erst zehn Jahre nach Abbruch der Kundenbeziehung.
Weiter wollen die Bankiers auch das juristisch heikle Problem der Bewirtschaftung von nachrichtenlosen Vermögen einheitlich regeln. Bei der Aktenaufbewahrung ziehen die Banken insofern die Lehren aus der Vergangenheit, als alle massgeblichen Unterlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Fristcht von zehn Jahren hinaus aufbewahrt werden sollen.
Aktiv statt reaktiv soll schliesslich auch die Öffentlichkeitsarbeit der Schweizerischen Bankiervereinigung weitergeführt werden. Nach dem ersten – als erfolgreich eingestuften – Versuch einer Präsentation des Finanzplatzes Schweiz in London vom vergangenen April werden die Banken schon in zwei Wochen eine ähnliche Aktion in Frankfurt durchführen. Nach Angaben von Bankierpräsident Krayer werden auch in Frankfurt die Schweizer Regierung und die Nationalbank bei der Standortoffensive mit von der Partie sein – mit Finanzminister Kaspar Villiger und einem Mitglied der dreiköpfigen Notenbankspitze.
SRI und Agenturen
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