Crossair-Einnahmen beschlagnahmt
Das Handelsgericht in Paris hält zwei Mio. Franken Ticketeinnahmen der Crossair zurück. Die Massnahme stützt sich auf die Klage gegen die marode Swissair.
Crossair-Sprecher Markus Baumgartner bestätigte einen entsprechenden Bericht der welschen Tageszeitung «Le Temps». Beschlagnahmt wurden Crossair-Gelder der Inkasso-Gesellschaft BSP, welche die Einnahmen aus dem Ticketverkauf an die einzelnen Fluggesellschaften verteilt.
Air Lib fordert Millionen
Crossair wird für eine Vereinbarung der SAirGroup und SAirLines mit der Holco und AOM Air Liberté, wie die Gesellschaft zuvor hiess, mitverantwortlich gemacht. Aus diesem Grunde wurde im Dezember auch bereits eine Crossair-Maschine während vier Tagen in Nizza zurück gehalten.
Im einzelnen fordert Air Lib aus der Vereinbarung noch 36,1 Mio. Euro (über 56 Mio. Franken). Hinzu kommen 22,4 Mio. Euro für von AOM Air Liberté ausgestellte Flugtickets, die von den Passagieren nicht benutzt wurden.
Zudem wird unter anderem wegen Rufschädigung drei Milliarden französische Francs (rund 676 Millionen Franken) Schadenersatz gefordert.
Gericht wird entschieden
Wann genau der Gerichtstermin vor dem Handelsgericht in Paris angesetzt wird, ist offen. Der Crossair-Sprecher wies aber erneut darauf hin, dass sich die Fluggesellschaft mit allen Mitteln gegen die aus ihrer Sicht unbegründeten Forderungen zur Wehr setzen will.
Die in Nizza im Dezember zurückgehaltene Maschine wurde später vom Gericht freigegeben. Die Beschlagnahmung wurde als ungesetzlich bezeichnet.
Neben Air Lib klagen auch Belgein und die Sabena sowie die portugiesische TAP gegen die Swissair. Eine Niederlage vor dem französischen Gericht könnte die Crossair in eine heikle Situation bringen, da dadurch weitere Gläubiger zu Klagen ermutigt würden.
swissinfo und Agenturen
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