Fall USA-UBS: Einigung als möglich erachtet
Der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz hält eine aussergerichtliche Einigung im Fall der Grossbank UBS und der USA für möglich. Es geht um die Herausgabe von Daten von 52'000 amerikanischen Kontoinhabern.
Die UBS sieht sich mit einer Klage um die Herausgabe von 52’000 Kundendaten in den USA konfrontiert.
«Ich kann bestätigten, dass Bemühungen im Gange sind» sagte Merz gegenüber Schweizer Radio DRS, als er in Berlin bei dem OECD-Treffen weilte. Er sei fest überzeugt, dass das Problem gelöst werden könne und müsse.
Merz nahm damit Bezug auf einen am Dienstag in der New York Times erschienenen Artikel. Darin wird ein anonymer Beamter zitiert, der sagte, es sei möglich, dass das US-Justizdepartement die Klage gegen die UBS fallen lassen könnte.
Gemäss dem Bericht könnten Vertreter der Schweizer Regierung der US-Justiz Beschwerden von amerikanischen UBS-Kunden zugänglich macht, die vor Schweizer Gerichten eingereicht worden waren. So würde die Bank das Bankgeheimnis nicht verraten. Die amerikanischen Behörden könnten ihre Klage damit fallen lassen.
Die Übereinkunft könnte vor dem 13. Juli zu Stande kommen, bevor der Fall vor ein US-Gericht kommt. Ein Sprecher des US-Justizdepartment sagte am Dienstag, dass das Departement nicht plane, die Klage fallen zu lassen, fügte aber hinzu, dass man immer gewillt sei, eine aussergerichtliche Einigung zu finden.
Aufgrund der Gerüchte um eine aussergerichtliche Einigung stieg der Wert der UBS-Aktiee um 4 Prozent auf 14,37 Franken pro Aktie am späten Nachmittag.
swissinfo.ch und Agenturen
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