Graue Liste bald Vergangenheit
Die Schweiz hat das revidierte Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA unterzeichnet. Es umfasst unter anderem Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard.
Es ist das elfte überarbeitete Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA), das die Schweiz abgeschlossen hat, seit sie von der G20 auf die Graue Liste von Ländern gesetzt worden war, die in Steuerfragen nicht ausreichend kooperieren.
Das nächste Abkommen, dasjenige mit Katar, soll der Schweizer Bundesrat am Donnerstag unterzeichnen. Mit DBA Nummer zwölf wäre die Bedingung der G20 erfüllt, damit die Schweiz von der Liste verschwindet.
Gemäss geändertem Abkommen mit den USA muss ein Amtshilfegesuch vorliegen, bei dem betroffene Steuerpflichtige klar identifiziert werden können. Bei einer Anfrage für Bankinformation müsse auch die entsprechende Bank eindeutig identifizierbar sein, schreibt das Schweizerische Finanzministerium (EFD). Die Bestimmungen seien zudem nicht rückwirkend anwendbar.
Die ersten überarbeiteten DBA dürften gemäss einem Sprecher 2010 in Kraft treten. Bedingung dafür ist, dass das Parlament den Abkommen zustimmt und keine Referenden dagegen ergriffen werden.
swissinfo.ch und Agenturen
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