KMU sollen exportfähiger werden
Die Exportförderung des Bundes soll eine weitaus grössere Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erreichen als heute. Der Ständerat hat am Dienstag (06.06.) dieses Ziel des Bundesrates unterstützt.
Ein neues Exportförderungsgesetz soll das aus dem Jahr 1927 datierende Regime ablösen. Der verwaltungsunabhängigen Zentrale für Handelsförderung (OSEC) soll ein Leistungsauftrag erteilt werden. Damit werde die OSEC einem Reformdruck ausgesetzt, sagte Wirtschaftsminister Pascal Couchepin.
Um sich neu ausrichten zu können, soll die OSEC 3,6 Mio. Franken erhalten. Für die Exportförderung mit Information, Beratung und Auslandmarketing sind 40,8 Mio. für die drei Jahre 2001, 2002 und 2003 vorgesehen. Diese Mittel sollen vor allem KMU zu Gute kommen, die zwar exportfähig, aber im Export unerfahren sind.
Aber auch erfahrenen Exporteuren soll der Vorstoss in neue Märkte erleichtert werden. In wichtigen Absatzgebieten werden Exportstützpunkte eingerichtet. Diese sollen das bestehende Angebot bei Botschaften, Konsulaten und Handelskammern aufwerten und Türöffnerdienste leisten.
Exportrelevante Informationen sollen zunehmend auf dem Internet angeboten werden. Die Unternehmen werden die Dienstleistungen über Internet oder telefonisch über ein Call-Center erreichen. Regional werden ihnen zudem firmennahe Exportberater bei Handelskammern und Verbänden zur Verfügung stehen.
Der Ständerat stimmte dem Exportförderungsgesetz oppositionslos zu. Es geht an den Nationalrat.
swissinfo und Agenturen
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