Nachrichtenlose Vermögen: Über 100 Personen erheben Anspruch
Etwas über 100 Personen erheben Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen, die in der Schweiz eingezogen und an humanitäre Organisationen überwiesen worden waren. Vor einem Jahr hatte der Bund mit der Suche nach Berechtigten begonnen.
Etwas über 100 Personen erheben Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen, die in der Schweiz eingezogen und an humanitäre Organisationen überwiesen worden waren. Vor einem Jahr hatte der Bund mit der Suche nach Berechtigten begonnen.
Am 18. Januar 1999 hatte der Bund eine Liste mit 580 Namen von Inhabern von insgesamt 550 eingezogenen nachrichtenlosen Konten veröffentlicht. Die Anmeldefrist für Ansprüche, ursprünglich bis Ende September, wurde für besondere Fälle bis Ende 1999 verlängert.
Bis Ende Jahr gingen etwas über 100 Anmeldeformulare ein, in denen Ansprüche auf 80 Konti erhoben wurden, wie der zuständige Sachbearbeiter im Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA gegenüber der Nachrichtenagentur sda darlegte. Die meisten Anfragen kamen aus den USA und Israel, an dritter Stelle kommt die Schweiz. Weitere Gesuche trafen aus Ost- und Südosteuropa ein.
Bereits Geld ausbezahlt
Seit Dezember werden die Anfragen bearbeitet. Einige zehntausend Franken seien schon ausbezahlt worden. Genauere Zahlen über behandelte Fälle und ausbezahlte Summen könnten aber aus Datenschutzgründen nicht genannt werden.
Die Indizienlage ist schwierig, sind doch kaum noch Unterlagen für die Ansprüche vorhanden. Die Abklärungen dauern lange. Die Anspruchsteller müssen ihre Berechtigung auf die Vermögen nicht beweisen, sondern nur glaubhaft darstellen.
Beim EDA rechnet man damit, die Bearbeitung des Grossteils der Gesuche bis Ende 2000 abschliessen zu können. Allerdings könnte das Prozedere durch Rekurse und Erbenstreitigkeiten noch länger dauern.
Bei den fraglichen Konten handelt es sich um Vermögenswerte, die im Zuge der ersten Suchaktion nach nachrichtenlosen Vermögen von Holocaust-Opfern auf Schweizer Banken (Meldebeschluss von 1962) zum Vorschein gekommen waren.
Aus verschiedenen Gründen hatte man sie aber nicht an Berechtigte ausgezahlt, sondern Ende Siebzigerjahre an den Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und an die Schweizerische Flüchtlingshilfe überwiesen – insgesamt etwa drei Millionen Franken.
Auf Grund der jüngsten Nachforschungen über das Problem der nachrichtenlosen Vermögen hatte sich der Bundesrat im Februar 1997 «im Sinne einer solidarischen Geste» zur Entschädigung der auffindbaren Berechtigten dieser Konten bereit erklärt. Er liess vom Bundesarchiv eine Namensliste zusammenstellen, die im Bundesblatt und auf Internet publiziert wurde.
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