Premiere: Namensschutz für Schweizer Landwirtschaftsprodukte
Die Namen 'Bündnerfleisch' und 'Gruyère' sind künftig geschützt. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat erstmals landwirtschaftliche Produkte in das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografische Namen eingetragen.
Die Namen ‚Bündnerfleisch‘ und ‚Gruyère‘ sind künftig geschützt. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat erstmals landwirtschaftliche Produkte in das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografische Namen eingetragen.
‚Bündnerfleisch‘, ‚Rheintaler Ribel‘ (Getreide), die Käsesorten ‚L’Etivaz‘ und ‚Gruyère‘ sowie die Spirituose ‚Eau-de-vie de poire du Valais‘ haben das Prädikat für geschützte geografische Ursprungsbezeichnungen erhalten. Die Eintragungen wurden am Mittwoch (06.10.) im Schweizerischen Handelsblatt veröffentlicht.
Mit der Registrierung soll verhindert werden, dass Schweizer Landwirtschaftsprodukte mit einem ‚guten Namen‘ und einer geografischen Herkunftsbezeichnung unter missbräuchlicher Verwendung des Namens nachgeahmt werden. Eine missbräuchliche Nachahmung schade nicht nur den Konsumenten, die nicht mehr zwischen Original und Nachahmung unterscheiden könnten, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft in einer Mitteilung. Den Produzenten gehe dadurch der gute Ruf ihres Produktes verloren.
Ist ein Name im Register der Ursprungsbezeichnung und geografischen Namen eingetragen, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden. Wein ist von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
SRI und Agenturen
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