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Schweiz führt Kennzeichnungspflicht für Hormonfleisch ein

Frischfleisch und Eier, die aus in der Schweiz verbotener Produktion stammen, müssen im Detailhandel und in der Gastronomie künftig deklariert werden. Ausgenommen sind verarbeitete Produkte.

Frischfleisch und Eier, die aus in der Schweiz verbotener Produktion stammen, müssen im Detailhandel und in der Gastronomie künftig deklariert werden. Ausgenommen sind verarbeitete Produkte.

Der Bundesrat hat am Mittwoch (3.11.) diese Deklarationspflicht auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. Die Produktionsform von ausländischem Frischfleisch, das unter Einsatz von Hormonen, Antibiotika oder anderen mikrobiellen Stoffen zur Leistungsförderung erzeugt wurden, muss an gut sichtbarer Stelle leicht lesbar und in unverwischbarer Schrift angeben werden.

Nicht deklarationspflichtig sind Verarbeitungsprodukte wie Trockenfleisch, , Speck, Würste, Gänseleber und fleischhaltige Teigwaren sowie Fische. Konsum-Eier aus nicht den schweizerischen Anforderungen entsprechender Produktion müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Betroffen sind auch die Importe von jährlich 1’000 Tonnen US-Beef.

Die Kennzeichnungen sind ab Neujahr sowohl im Verkauf wie in Verpflegungsstätten obligatorisch. Für Packungen und Etiketten gilt eine dreimonatige Übergangsfrist, bei Importlagern eine Schonfrist bis Mitte 2000. Das Nichteinhalten der Label-Pflicht kann mit bis zu 40’000 Franken Busse bestraft werden.

Die Deklarationspflicht beruht auf dem neuen Landwirtschaftsgesetz, das auch eine Erhöhung der Einfuhrzölle für Hormonfleisch und Eiern aus Batteriehaltung zuliesse. Auf diese Massnahme musste die Schweizer Regierung verzichten, da sie gegen Verpflichtungen der Welthandelsorganisation WTO verstossen würde.

Landwirtschaftsminister Pascal Couchepin erklärte vor den Medien, die Regierung habe einen Mittelweg zwischen den Forderungen der Bauern, der Konsumentenschützer sowie des Handels und des Restaurantgewerbes gefunden. Das Label könne allerdings Kritik der WTO auslösen.

Bauernverband und Konsumentenforum begrüssen die Verordnung, halten sie aber für unvollständig. Die „Stiftung für Konsumentenschutz“ spricht von einer Alibiübung.

SRI und Agenturen




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