Schweiz gibt Vorbehalte gegen Chinas WTO-Beitritt auf
Die Schweiz räumt als vorletztes Land Vorbehalte gegen einen Beitritt Chinas zur Welthandels-Organisation WTO aus. Bislang kontroverse Wirtschafts-Fragen werden bilateral geregelt.
In einem bilateralen Abkommen mit China sicherten sich Schweizer Diplomaten am Dienstag (26.09.) die Zusage Chinas, den Versicherungen und der Uhrenindustrie den Zugang zum chinesischen Markt zu erleichtern. Die strittigen Fragen über den ungenügenden Marktzutritt führten zu den Vorbehalten der Schweiz gegen einen WTO-Beitritt Chinas.
Es sei ein «ausgewogenes Resultat» erzielt worden, sagte der Schweizer Wirtschafts-Minister, Pascal Couchepin, nach der Unterzeichnung des Abkommens am Genfer WTO-Sitz. Die Schweiz werde – wie die anderen WTO-Mitglieder – nach einem Beitritt Chinas zur WTO von einer «progressiven Öffnung» verschiedener Wirtschaftssektoren profitieren.
Versicherungen und Uhrenzölle
Das Abkommen sieht vor, dass ein Schweizer Versicherungs-Konzern bereits vor dem WTO-Beitritt Pekings eine Lizenz im Nicht-Lebensversicherungs-Bereich erhält. Zwei weitere Lizenzanträge würden von Peking nach einem WTO-Beitritt «innerhalb einer kurzen Zeitspanne» bewilligt, sagte Couchepin. Bei den Versicherungskonzernen handelt es sich um die «Zürich», die «Swiss Life», sowie die «Swiss Re».
Weitere Zugeständnisse für die Schweiz wurden bei den Importzöllen für Schweizer Uhren erzielt. Diese würden nach einem WTO-Beitritt Chinas von derzeit 25 Prozent auf 11 bis 12,5 Prozent gesenkt, gab Couchepin weiter bekannt.
Zugeständnisse auch für Tourismus
Auch im Tourismusbereich wurde in einer Absichtserklärung festgehalten, dass sich beide Seiten für verbesserte Bedingungen einsetzen wollen. Weitere Details müssten zudem im Pharma-Bereich und bei den Zöllen präzisiert werden, erklärte die Schweizer Seite.
Die Schweiz hatte sich in den letzten Wochen in erster Linie um mehr Lizenzen für Versicherungen, niedrigere Zölle, für Uhrenimporte und die Zulassung von Inspektions-Firmen bemüht. Bundespräsident Adolf Ogi hatte sich vor zwei Wochen in Peking noch einmal für die Forderungen der Schweiz eingesetzt.
Nach den WTO-Regeln hat jedes Mitgliedsland das Recht, mit einem Beitritts-Kandidaten bilateral über Marktzugang und Marktöffnung zu verhandeln.
Im Falle Chinas, das vor 14 Jahren den Beitrittsantrag zum WTO-Vorläufer GATT(Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) stellte, meldeten 37 WTO-Mitglieder Gespräche an.
Die grössten Handelsblöcke der Welt, die USA und die EU, hatten ihre bilateralen Abkommen mit Peking im November vergangenen Jahres und im Frühjahr unterzeichnet.
swissinfo und Agenturen
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