Schweizer Bankgeheimnis mit Richtlinien der EU vereinbar
Die Schweiz befindet sich mit dem Festhalten am Bankgeheimnis im Einklang mit dem EU-Richtlinienentwurf zur Zinsbesteuerung. Dies erklärte EU-Kommissar Frederik Bolkestein am Freitag (09.06.) nach einem Treffen mit Bundesrat Kaspar Villiger in Bern.
Wie der für Steuerfragen zuständige EU-Kommissar und der Schweizer Finanzminister Villiger vor den Medien sagten, ging es bei dem Treffen um einen informellen Gedankenaustausch, in dessen Mittelpunkt die Frage der Besteuerung der Zinserträge in der EU stand.
Bolkestein erinnerte an die Schwierigkeiten, einen Kompromiss innerhalb der EU-Staaten zu finden. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass am Sondertreffen der EU-Finanzminister vom 18. Juni in Porto, oder aber am anschliessenden EU-Gipfel eine allgemein akzeptierte Lösung gefunden werde.
Die Position der Schweiz – sie rückt im Falle einer Einigung als wichtiger Finanzplatz ins Zentrum der von der EU angestrebten Lösung mit Drittstaaten – sei absolut klar, sagte Bolkestein. Den Schweizer Bürgern und dem Land liege offensichtlich sehr viel am Bankgeheimnis. Damit sei die Schweiz nicht allein, sagte der EU-Kommissar und erinnerte daran, dass der 1997 verabschiedete Richtlinienentwurf ein so genanntes Koexistenzmodell vorsieht.
Das heisst, die einzelnen Länder sollen zwischen einer Quellensteuer unter Beibehaltung des Bankgeheimnisses und einem Informationsaustausch wählen können. Dieses Koexistenzmodell sei akzeptiert, und die Kommission könne und wolle nichts dagegen tun, wenn ein Land am Bankgeheimnis festhalten wolle, sagte Bolkestein.
Bundesrat Villiger bekräftigte die Position der Schweiz. Eine Meldepflicht an die Steuerbehörden sei wegen des Bankgeheimnisses nicht akteptabel. «Die Schweizer wechseln lieber den Finanzminister aus, als dass sie das Bankgeheimnis aufheben», sagte er.
Der Finanzminister bekräftigte aber die Bereitschaft der Schweiz, für den Fall einer «wasserdichten» Quellenbesteuerung in der EU ein Dispositiv auszuarbeiten, das die Schweiz für Umgehungsgeschäfte unattraktiv machen soll. Villiger deponierte in diesem Zusammenhang aber weitere Wünsche beim EU-Kommissar.
Die Schweiz würde im gleichen Zug gerne zwei oder drei weitere Fragen im Zusammenhang mit den Finanzdienstleistungen lösen, sagte er und nannte die Frage der Anlagefonds und das Problem der Sockelsteuer im Dividendenverfahren.
swissinfo und Agenturen
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