Schweizer Regierung beschliesst lineare Verdoppelung der Schwerverkehrsabgabe
Die pauschale Schwerverkehrsabgabe (SVA) wird Anfang 2000 linear verdoppelt, damit sie mehr zur Finanzierung der Eisenbahn-Grossvorhaben beitragen kann. Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch (27.10) die einschlägige Verordnung entsprechend angepasst.
Die pauschale Schwerverkehrsabgabe (SVA) wird Anfang 2000 linear verdoppelt, damit sie mehr zur Finanzierung der Eisenbahn-Grossvorhaben beitragen kann. Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch (27.10) die einschlägige Verordnung entsprechend angepasst.
Volk und Stände hatten der Erhöhung der SVA um höchstens 100 Prozent mit dem Ja zur sogenannten Finöv-Vorlage (über die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs) im November 1998 zugestimmt. Anfang 2001 soll die verdoppelte Pauschale dann durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) abgelöst werden.
Noch zu entscheiden hatte die Landesregierung über die Modalitäten der Erhöhung. Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens beschloss sie, die Verdoppelung linear – und nicht nach einem differenzierten Schlüssel – zu vollziehen.
Für Lastwagen und Sattelschlepper beträgt die Pauschalabgabe je nach Gewicht neu zwischen 1’300 und 8’000 Franken, für Anhänger zwischen 1’300 und 4’000 Franken. Auf 1’300 Franken verdoppelt wird sie auch für die Cars. Die Carhalter werden nach der Einführung der LSVA eine noch höhere Pauschale (maximal 5’000 Franken) bezahlen müssen.
Bei Fahrzeugen, die künftig einer günstigeren Pauschale unterliegen oder von der LSVA befreit werden, hat der Bundesrat auf eine Verdoppelung verzichtet. Dies gilt namentlich für Fahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen, für Camper, Fahrschulfahrzeuge und Oldtimer.
Die pauschale Schwerverkehrsabgabe wirft heute jährlich gut 180 Millionen Franken ab. Nach der Verdoppelung werden es gemäss Budget 360 Millionen sein. Der Ertrag wird vollumfänglich für die Finanzierung der Neat und der andern Eisenbahn-Grossprojekte verwendet.
Die LSVA soll jährlich zwischen 750 Millionen und 1,5 Milliarden einbringen. Ein Kredit von 121,5 Millionen für den Aufbau des Erfassungssystems liegt noch beim Parlament. Der Bundesrat hat die Zollverwaltung aber ermächtigt, für unaufschiebbare bauliche und technische Investitionen Verpflichtungen von 51 Millionen einzugehen.
SRI und Agenturen
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