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Flugregime: Schweiz bei EU abgeblitzt

Für die EU wird Zürich nicht diskriminiert durch die Beschränkungen. Keystone

Die EU-Kommission hat am Freitag die Beschwerde der Schweizer Regierung gegen die deutschen Flugbeschränkungen am Flughafen Zürich abgelehnt.

Die Schweiz wird höchstwahrscheinlich die Ablehnung ihrer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

Für die EU-Kommission ist klar: Die deutschen Flugbeschränkungen am Flughafen Zürich sind weder diskriminierend, noch unverhältnismässig.

Die Kommission kam laut einer Mitteilung zum Schluss, dass “die deutsche Regelung der Nutzung des Luftraums an der Grenze zur Schweiz das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz nicht verletzt”.

Sie beschloss daher, “dem Antrag der Schweiz, die Lärmschutzmassnahmen Deutschlands zu unterbinden, nicht Folge (zu) leisten”.

Massnahmen nicht aufgehoben

Nach Meinung der Kommission sind die deutschen Massnahmen mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen und “mit den geltenden Bestimmungen über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs vereinbar”. Deutschland könne daher die Massnahmen weiter anwenden.

Das bilaterale Luftverkehrsabkommen schaffe “keinen mit dem europäischen Markt vergleichbaren vollständig offenen Luftverkehrsmarkt, der den Luftverkehrsunternehmen ein uneingeschränktes Flugrecht zwischen beiden Märkten und auf diesen Märkten einräumt”, heisst es in der Begründung.

Keine Diskriminierung

Daher könne die Kommission bei der Prüfung des Schweizer Antrags nicht die gleichen Grundsätze und Kriterien anwenden, die in früheren internen EU-Fällen angewandt wurden. Einziges Kriterium sei in diesem Fall die Frage, ob eine direkte oder indirekte Diskriminierung vorliege. “Dies ist nicht der Fall”, hält die Kommission jedoch fest.

Für Schweizer und EU-Luftverkehrsunternehmen gelten laut der Kommission die gleichen Regeln. Die Tatsache allein, dass die Schweizer Fluggesellschaft Swiss, die einen sehr grossen Marktanteil habe, stärker betroffen sei als andere Gesellschaften, reiche zur Feststellung einer indirekten Diskriminierung nicht aus.

Nicht unverhältnismässig

Ferner seien die deutschen Massnahmen verhältnismässig: Sie seien gerechtfertigt, und “das Ergebnis könnte nicht mit geringeren Auswirkungen auf den Flugverkehr erreicht werden”. Schliesslich hält die Kommission fest, dass “die Massnahmen sehr geringe Auswirkungen auf den Flugverkehr haben könnten, wenn der Flughafen Zürich geeignete Anpassungsmassnahmen träfe”.

Weiter heisst es, die Kommission “begrüsst natürlich die Weiterführung der Verhandlungen zwischen den beiden Parteien mit dem Ziel, die Folgen der deutschen Massnahmen zu begrenzen und gleichzeitig den Fluglärm zu verringern”. Die Schweiz hatte ihre Beschwerde am 10. Juni in Brüssel eingereicht.

Juristische Anfechtung

Der Bundesrat bedaure die Ablehnung der Beschwerde, sagte Verkehrsminister Moritz Leuenberger vor den Medien im Bundeshaus. Die beteiligten Stellen im Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und im Integrationsbüro EDA/EVD würden jetzt die juristische Analyse des Brüsseler Entscheides durchführen.

“Höchstwahrscheinlich” werde er dann dem Gesamtbundesrat die Empfehlung geben, an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu gelangen, sagte Leuenberger. Der Bundesrat werde seinen Entscheid an seiner nächsten Sitzung am Freitag nächster Woche trefffen.

Der Rechtsweg müsse “voll durchgezogen” werden, erklärte der Vekehrsminister weiter, “auch wenn eine politische Lösung im Sinne eines Staatsvertrags vom Bundesrat stets vorgezogen worden ist”.

Nach Ansicht des Bundesrats verletzen die Beschränkungen Deutschlands für den Anflug auf den Zürcher Flughafen das bilaterale Luftverkehrsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union. Die von der Schweiz am 10. Juni in Brüssel eingereichte Beschwerde zielte daher darauf ab, diese Beschränkungen zu annullieren.

Empörung in Zürich

Auch der Zürcher Regierungsrat plädiert dafür, den Entscheid der EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof weiterzuziehen. Dies sei im Interesse der Bevölkerung, des Flughafens und der Swiss, schreibt er in einem Communiqué. Der Weiterzug müsse unabhängig von der Mediation geprüft werden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Der Flughafen Zürich fühle sich nach wie vor sowohl rechtlich als auch faktisch gegenüber anderen europäischen Flughäfen diskriminiert, erklärte der Sprecher der Flughafenbetreiberin Unique, Andreas Siegenthaler.

Harsche Kritik am Entscheid der EU-Kommission kam von der Swiss. Es mache den Anschein, als ob man der Schweiz gerne die Lasten der bilateralen Verträge auferlege, dafür aber die Rechte im Fall des Luftverkehrs zu Ungunsten der Schweiz auslegen würde, hiess es.

swissinfo und Agenturen

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