Im Ausland schwer erkrankt: Immer mehr Fälle beschäftigen das EDA
Die Schweiz wird älter – und das zeigt sich zunehmend auch in der konsularischen Arbeit des Bundes. Todesfälle, Krankheiten und psychische Krisen beschäftigen die Schweizer Vertretungen im Ausland immer häufiger. 2025 bearbeitete das EDA 1238 Konsularschutzfälle – 14 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wer an konsularische Hilfe denkt, hat vielleicht Bilder von Evakuierungen aus Krisengebieten im Kopf, allenfalls von Verhaftungen im Ausland oder verlorenen Pässen. Doch die Realität der Schweizer Vertretungen im Ausland sieht anders aus: Immer häufiger beschäftigen Todesfälle, Krankheiten und psychische Krisen von Schweizerinnen und Schweizern die Konsularische Direktion des Bundes, welche die Hilfe in aller Welt von Bern aus steuert. Im Jahr 2025 verzeichnete sie 1238 Konsularschutzfälle – 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Die EDA-Helpline erhielt 47’594 Anfragen.
Vor den Sommerferien erinnert das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) seit einiger Zeit regelmässig an die Möglichkeiten und vor allem Grenzen der konsularischen Unterstützung. Die Botschaft ist klar: Der Bund hilft in Notlagen, aber nur subsidiär. Wer ins Ausland reist oder dort lebt, bleibt selbst verantwortlich.
Diese Grundsätze gelten für die mittlerweile rund 840’000 Schweizer Staatsangehörigen, die ausserhalb der Schweiz leben, ebenso wie für die rund 12 Millionen Auslandreisen, die Schweizerinnen und Schweizer jedes Jahr unternehmen. Dabei fällt auf: Nur ein Teil der Unterstützungsleistungen für die Fünfte Schweiz erscheint in der Statistik der Konsularschutzfälle.
«Bei einer Auslandschweizerin oder einem Auslandschweizer, die oder der bei einer Schweizer Vertretung registriert ist, übernimmt das Konsulat oder die Botschaft oft Aufgaben, die mit jenen einer Gemeindeverwaltung vergleichbar sind», sagt Laurent Perriard, stellvertretender Leiter der Konsularischen Direktion. In vielen dieser Fälle werde die Konsularische Direktion in Bern gar nicht eingeschaltet und auch kein neues Dossier eröffnet.
Immer mehr Todesfälle im Ausland
Bei einer Entwicklung schlagen sich Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer allerdings durchaus in den Statistiken nieder: Todes- und Krankheitsfälle gehören mittlerweile zu den häufigsten konsularischen Schutzfällen. Die alternde Gesellschaft verändert auch die Arbeit der Schweizer Vertretungen im Ausland. Während die Zahl der Todesfälle 2025 mit 305 Fällen leicht zurückging, nahm jene der Krankheitsfälle deutlich zu. Das EDA registrierte 260 entsprechende Dossiers – 67 mehr als im Vorjahr.
«Wir stellen vor allem mehr Krankheitsfälle bei Personen im Pensionsalter fest, die weiterhin sehr aktiv reisen», sagt Yvonne Rohner, Leiterin der Abteilung Konsularischer Schutz. Viele ältere Schweizerinnen und Schweizer seien heute auch im Ruhestand noch viel unterwegs.
Oft würden diese Reisen individuell organisiert, ergänzt Mattia Bellini, Leiter der EDA-Helpline. Komme es unterwegs zu einem medizinischen Notfall, zeige sich häufig, wie wichtig eine gute Vorbereitung und ein ausreichender Versicherungsschutz seien.
Zu den Ländern mit den meisten Konsularschutzfällen zählt weiterhin Thailand. Dieses Land ist nicht nur ein beliebtes Reiseziel, sondern es beherbergt auch eine grosse Schweizer Gemeinschaft im Rentenalter. Dort eröffnete das EDA 2025 insgesamt 159 Dossiers. Es folgen Spanien (78 Fälle), Frankreich (73) und Italien (63).
Für die Vertretungen bedeuten Todesfälle oft weit mehr als die Ausstellung von Dokumenten oder die Benachrichtigung von Angehörigen. Teilweise müssen Familienangehörige überhaupt erst ausfindig gemacht oder Bestattungen koordiniert werden. Besonders anspruchsvoll für die Mitarbeitenden des Bundes sind Situationen, in denen Betroffene allein leben oder über kein tragfähiges soziales Netzwerk verfügen.
An einem anonymisierten Fallbeispiel schilderte das EDA die Herausforderungen solcher Situationen: Ein 64-jähriger Schweizer stirbt während Ferien in Brasilien an einem Herzinfarkt. Die Behörden müssen zunächst Angehörige ermitteln und diese informieren. Erst danach können die Hinterbliebenen bei Kontakten mit Versicherungen, Bestattungsdiensten und lokalen Behörden unterstützt werden.
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Hohe Erwartungen an den Bund
Gleichzeitig sieht sich das EDA mit hohen Erwartungen konfrontiert. Die Krisen der vergangenen Jahre – von der Ukraine über den Sudan bis zu den Spannungen im Nahen Osten – haben bei vielen Schweizerinnen und Schweizern den Anspruch entstehen lassen, der Staat könne in jeder Situation eine Rückkehr organisieren.
Die Konsularische Direktion betont jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Das AuslandschweizergesetzExterner Link sieht keinen generellen Anspruch auf bestimmte Hilfeleistungen vor. Das EDA kann informieren, koordinieren und vermitteln.
Es kann jedoch weder medizinische Behandlungen finanzieren noch Gerichtsverfahren beeinflussen oder Rückreisen garantieren. Doch: «Wir lassen Schweizerinnen und Schweizer im Ausland nicht im Stich», betont Direktorin Marianne Jenni. Das EDA helfe, wo immer möglich und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies erlaubten.
Das zeigt sich etwa bei Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Für eine Schweizer Touristin, die in Thailand wegen eines Drogendelikts festgenommen wird, kann die Vertretung den Kontakt zu Anwälten vermitteln und auf die Einhaltung grundlegender Verfahrensrechte achten. «Wir können die lokalen Gesetze aber nicht aushebeln und müssen die Souveränität des Gaststaates respektieren», sagt Jenni. Deshalb könne das EDA weder eine Freilassung erwirken noch Gerichtsverfahren beeinflussen.
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Travel Admin als «Sackmesser der Reisevorbereitung»
Deutlich wurde diese Limitierung jüngst auch bei den Spannungen im Nahen Osten. Schweizer Staatsangehörige erhielten über die Travel Admin AppExterner Link Informationen zu verfügbaren Ausreisemöglichkeiten und Sonderflügen. Die Organisation und Finanzierung der Rückreise blieb jedoch grundsätzlich Sache der Betroffenen.
Für das EDA ist die App deshalb ein zentrales Instrument der Kommunikation. Laurent Perriard, stellvertretender Leiter der Konsularischen Direktion, bezeichnet Travel Admin als das «Schweizer Sackmesser der Reisevorbereitungen». Über die App können Reisende ihre Aufenthalte registrieren und erhalten im Krisenfall wichtige Informationen direkt auf ihr Mobiltelefon. Zum Zeitpunkt des Mediengesprächs am Dienstag waren rund 15’000 Reisen in der App registriert.
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