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Georg-Fischer stimmt Vergleich mit Giorgio Behr zu (AF)

Schaffhausen (awp/sda) – Der Industriekonzern Georg Fischer (GF) hat im Streit um den Eintrag in ihr Aktienregister dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich mit Giorgio Behr zugestimmt. Wenn auch Behr respektive die beteiligten Gesellschaften zustimmen, ist der Streit vom Tisch.
Über den juristischen Streit zwischen Georg Fischer und dem Investor Giorgio Behr verhandelte das Schaffhauser Kantonsgericht vor etwas mehr als einer Woche. Das Gericht gab den beiden Parteien bis diesen Mittwoch Zeit, sich auf den von ihm vorgeschlagenen Vergleich oder aber auf eine andere Lösung zu einigen.
Der Verwaltungsrat der GF stimmt dem Vergleich des Gerichts nun zu, wie GF am Montagabend mitteilte. Der Vergleich sieht vor, den grossen Teil der umstrittenen Aktien, wie von Behr gefordert, ins Register einzutragen. Die Kosten des Verfahren und jene Behrs hat laut dem Vorschlag des Gerichts der GF-Konzern zu tragen.
Man teile zwar nicht alle Argumente des Gerichts, erachte aber eine Fortführung des Verfahrens als nicht sinnvoll, begründete der GF-Verwaltungsrat seinen Entscheid. Schliesslich hätten seit Beginn des Verfahrens verschiedene Aktionäre, welche GF zur Gruppe rund um den Investor Giorgio Behr gezählt habe, ihre Aktienanteile verkauft. Deshalb seien nur noch wenige Aktien vom Vergleich betroffen, so GF.
Zum Streit um die Eintragung der Aktien ins Stimmregister kam es, weil der Schaffhauser Konzern eine Stimmrechtsbeschränkung von 5% kennt. Strittig waren 0,3% Stimmrechtsanteile, die Behrs Beteiligungsgesellschaft BDS an GF hielt und die Behr ins Stimmrechtsregister eintragen lassen wollte.
GF wollte die Aktien nicht eintragen, weil Behr angeblich zusammen mit weiteren Aktionären eine Gruppe bildete, die zusammen mehr als 5% der Stimmrechtsanteile an GF besessen hätten. Zur Gruppe gehörten laut GF der Wohlfahrtsfonds und die Pensionskasse von Behrs Cellpack AG sowie zwei Privatanleger, die mit Behr geschäftlich verbunden seien.
In den Augen des Gerichts können die beiden Privatanleger jedoch nicht zu einer Gruppe rund um den Investor Giorgio Behr gezählt werden, die Aktien der zur Cellpack gehörenden Institutionen dagegen schon. Deshalb sieht der Vergleichsvorschlag des Gerichts die Eintragung von 13’000 von insgesamt 13’700 umstrittenen Aktien vor.
Einigen sich die Prozessparteien bis am Mittwoch nicht, fällt das Gericht ein Urteil. Giorgio Behr wollte gemäss Angaben seines Mediensprechers am Montagabend keine Stellung beziehen. Der Sprecher verwies auf eine Mitteilung in den nächsten Tagen.
cf

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