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Gericht entscheidet über Denkmalschutz in Basler Steinenvorstadt

Keystone-SDA

Das Basler Verwaltungsgericht hat darüber zu entscheiden, ob eine Häuserzeile in der Steinenvorstadt abgerissen werden kann. Gegen den Eintrag ins Denkmalverzeichnis ist ein Rekurs eingegangen, wie das Gericht am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.

(Keystone-SDA) Die Gebäude in der Ausgangsmeile gehören zu den letzten älteren Bauten der Strasse. Die Regierung erachtet die Liegenschaften an der Steinenvorstadt 16 bis 22 «wegen ihres städtebaulichen, baugeschichtlichen und kulturellen Zeugniswerts» als besonders erhaltenswürdig. Ein Versuch, sie vertraglich unter Schutz zu stellen, scheiterte, da die Eigentümerschaft die Häuserzeile abreissen möchte.

Kommen die Liegenschaften unter Denkmalschutz, werde dies die jetzige Nutzung als Wohn- und Geschäftshäuser nicht einschränken, heisst es im Regierungsbeschluss vom Juni. Sie könnten auch umfassend saniert werden. Die Regierung erachtet das öffentliche Interesse am Erhalt grösser als die privaten wirtschaftlichen Interessen.

Die Eigentümerin, die Immobilienfirma Imba Liegenschaften aus Birsfelden, möchte einen Neubau mit Wohnungen erstellen. Damit will sie gemäss Planauflage 70 Prozent mehr Mietwohnraum schaffen.

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