Weiterhin Aufnahme von Kosovo-Minderheiten
Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo werden in der Schweiz weiterhin vorläufig aufgenommen. Gemäss dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) kann eine Gefährdung trotz verbesserter Lage nicht ausgeschlossen werden. Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb Jugoslawiens ist die Wegweisung wieder möglich.
Die Sicherheitssituation der ethnischen Minderheiten im Kosovo – Serben, serbisch sprechende Roma, Ashkali, albanisch sprechende Roma und slawische Muslime – habe sich seit der letzten Beurteilung im März 2001 allgemein leicht verbessert, gab das BFF am Mittwoch bekannt. Da eine konkrete Gefährdung aber nicht restlos ausgeschlossen werden könne, würden Angehörige der Minderheiten weiterhin vorläufig aufgenommen.
Die Gesuche werden im Einzelverfahren geprüft. Im kommenden Frühling soll die Situation der Kosovo-Minderheiten neu überprüft werden.
Wegweisung wieder via Belgrad
Da das Rückübernahme-Abkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien wieder angewendet wird, ist laut BFF der Vollzug der Wegweisung für Personen mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovos via Belgrad wieder durchführbar. Namentlich für die Albaner aus Südserbien erachte das Bundesamt in Übereinstimmung mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge die Rückkehr als zumutbar.
Für Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien mit Wohnsitz ausserhalb des Kosovos, die vor dem vergangenen 1. September ein Asylgesuch gestellt haben, wird ein Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungs-Programm angeboten. Bis Ende November müssen sich die Betroffenen anmelden und bis Ende kommenden März das Land verlassen.
swissinfo und Agenturen
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