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Polanski: Verfahren wird nicht eingestellt

Doppelte Niederlage für Roman Polanski in dem seit über 30 Jahren laufenden Vergewaltigungs-Prozess: Ein Berufungsgericht in Los Angeles hat am Donnerstag einen Antrag des Starregisseurs auf eine Verurteilung in Abwesenheit abgelehnt.

Zudem wies das Gericht auch einen Antrag von Polanskis zur Tatzeit 13-jährigem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Oscar-Preisträger fallen zu lassen.

Sie kämpft nach Worten ihres Anwalts wegen des Falls mit gesundheitlichen Problemen und müsse um ihre Arbeitsstelle fürchten. Seit der Festnahme Polanskis werde seine in Hawaii lebende Mandantin von Reportern regelrecht verfolgt, gab er zu bedenken.

Damit steht nun der Auslieferung Polanskis von der Schweiz in die USA nichts mehr im Weg. Der Regisseur war am 26. September 2009 auf Antrag der kalifornischen Staatsanwaltschaft in Zürich festgenommen worden und wartet auf seine Auslieferung an die USA. Mit einer elektronischen Fussfessel befindet er sich derzeit in seinem Haus in Gstaad unter Arrest.

Polanskis Anwälte versuchen, eine Auslieferung des 76-Jährigen aus der Schweiz in die USA zu verhindern. Sie machten zuletzt geltend, es gebe Hinweise auf ein Fehlverhalten des in den 1970er-Jahren mit dem Fall betrauten Richters.

swissinfo.ch und Agenturen

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