Glarner Regierungsrat tritt auf Wahlbeschwerde nicht ein
Die Glarner Regierung ist auf eine Wahlbeschwerde nicht eingetreten. Diese erfolgte im Zusammenhang mit der Wahl von Thomas Villiger (FDP) an der Landsgemeinde vom 3. Mai zum neuen Oberrichter.
(Keystone-SDA) Eingereicht hatte die Beschwerde Sibylle Thoma, welche in der Wahl gegen Villiger unterlag. Sie war als wilde FDP-Kandidatin angetreten. Die Beschwerdeführerin warf Villiger vor, dass die von ihm angegebene Berufsbezeichnung nicht mehr zutreffend sei. Dies erklärte der Leiter des Rechtsdienstes des Kantons, Alfonso C. Hophan, gegenüber Keystone-SDA. Sie beantragte, dass die Wahl deshalb aufgehoben werden soll, weil dadurch die freie Meinungsbildung und die politischen Rechte der Stimmberechtigten verletzt worden seien.
Die Glarner Regierung trat aber auf die Wahlbeschwerde nicht ein, weil sie verspätet eingereicht wurde. Hophan erklärte, dass die Beschwerdeführerin seit mehreren Wochen vom Beschwerdegrund wusste, sie aber mit ihrer Beschwerde die Wahl abgewartet habe. Dies sei nicht im Sinne des Gesetzes, welches allfällige Unregelmässigkeiten möglichst vor der Wahl aufdecken und korrigieren möchte.
Eine Wahlbeschwerde in kantonalen Angelegenheiten müsse innerhalb von drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse eingereicht werden.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann vor das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Bis zu einer Anordnung einer aufschiebenden Wirkung und einer allfälligen Aufhebung der Wahl würde der Richter aber im Amt bleiben. Die Beschwerdeführerin war am Montagmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.