Herzogenbuchsee geht wegen Feuerwehrmagazin nicht vor Bundesgericht
Das neue Feuerwehrmagazin in Herzogenbuchsee wird kein Fall fürs Bundesgericht. Die Gemeinde und der Feuerwehrverband Buchsi-Oenz verzichten auf den Weiterzug eines für sie negativ ausgefallenen Entscheids des bernischen Verwaltungsgerichts.
(Keystone-SDA) Inzwischen hat der Feuerwehrverband das Urteil analysiert. Die Erfolgschancen vor Bundesgericht seien zu gering, schreibt er in einer Mitteilung vom Dienstag. Auch der Gemeinde erscheint ein Weiterzug an die höchste Instanz wenig sinnvoll.
Mit der Akzeptanz des verwaltungsgerichtlichen Urteils ist die vom Volk 2021 beschlossene Umzonung im «Chappelifeld» ungültig. Nun müsse man «mit der Planung eines neuen Feuerwehrmagazins wieder zurück auf Feld eins», schreiben Verband und Gemeinde dazu.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde hatten der Einzonung des Landwirtschaftsareals im Juni 2021 an der Urne zugestimmt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte die Zonenplanänderung im August 2022.
Eine der beiden Landeigentümerinnen wehrte sich gegen die drohende Enteignung sowie den Abbruch des Bauernhauses mit zwei Wohnungen. Sie wandte sich an die kantonale Direktion für Inneres und Justiz, welche die Umzonung im September 2024 aufhob. Die Gemeinde reichte darauf Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Auch dort erhielt die Anwohnerin Mitte Juli recht.
Das Verwaltungsgericht kritisierte vor allem die Standortevaluation und gewichtete Eigentumsrechte höher als die Gemeindeautonomie. Insbesondere sei nicht vorrangig geprüft worden, ob auf einer eigenen Parzelle in der Bauzone Platz für den Neubau vorhanden gewesen wäre. Zudem seien die Kriterien bei der Interessenabwägung im Vergleich zu anderen Umzonungen unsorgfältig angewendet worden.