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Im Kanton Luzern wird die «Ambulant-vor-stationär»-Liste länger

Keystone-SDA

Im Kanton Luzern müssen ab 2026 drei weitere Eingriffe grundsätzlich ambulant durchgeführt werden. Das Gesundheits- und Sozialdepartement will damit unnötige stationäre Behandlungen vermeiden, wie es am Dienstag mitteilte.

(Keystone-SDA) Bei den Eingriffen, die neu ambulant statt stationär durchgeführt werden müssen, handelt es sich um die Teilentfernung der Brustdrüse sowie um die laparoskopische Gallenblasenentfernung und um laparoskopische Eingriffe am Eileiter und am Eierstock. Mit Laparoskopie ist die Schlüsselloch-Chirurgie gemeint.

Mit der Erweiterung der Liste der ambulanten Eingriffe stelle es sicher, dass die Patientinnen und Patienten nur so lange im Spital bleiben würden, wie es medizinisch nötig sei, teilte das Gesundheits- und Sozialdepartement mit. Zudem könnten Kosten gespart werden.

Der Kanton Luzern hatte das Prinzip «ambulant vor stationär» 2017 eingeführt. Seither hat er die Liste mit den Eingriffen, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden müssen, mehrmals verlängert. Dabei hat sich das Gesundheits- und Sozialdepartement nach eigenen Angaben auf «wissenschaftliche Evidenz und internationale Erfahrungen» gestützt.

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