
Aargau und Solothurn erlassen Pufferzonen im Kampf gegen Japankäfer

Zur Bekämpfung des Japankäfers haben der Kanton Aargau in sechs Gemeinden und der Kanton Solothurn in 15 Gemeinden eine Pufferzone verhängt. In diesem Gebiet darf kein Pflanzenmaterial herausgeführt werden.
(Keystone-SDA) Betroffen von der Pufferzone sind die Aargauer Gemeinden Aarburg, Oftringen, Rothrist, Strengelbach, Vordemwald und Murgenthal. Dies geht aus der am Montag im kantonalen Amtsblatt veröffentlichten Verfügung hervor.
Im Kanton Solothurn erstreckt sich die Pufferzone über diese Gemeinden: Egerkingen, Fulenbach, Gunzgen, Hauenstein-Ifenthal, Hägendorf, Härkingen, Holderbank, Kappel, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten, Olten, Rickenbach und Wangen bei Olten sowie Wolfwil. Dies geht aus einer Publikation des kantonalen Amtsblatts hervor.
Konkret ist es in dieser Region bis Ende September verboten, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege herauszuführen. Das Verbot umfasse auch geschnittenes frisches Pflanzenmaterial aus der Landwirtschaft wie Gras.
Fein gehäckseltes Material dürfe jedoch aus der Pufferzone herausgeführt und ausserhalb gelagert werden, wenn sowohl Transport als auch Lagerung insektensicher, also möglichst hermetisch geschlossen, erfolgten.
Das Herausführen von hinreichend trockenem Heu sowie von Siloballen und Maissilage aus der Pufferzone ist demnach nicht von den Einschränkungen betroffen. Es gehe darum, die unbeabsichtigte Verschleppung und Verbreitung der Käfer, seiner Eier oder der Larven zu verhindern, heisst es.
Kleine Population etablierte sich
Im Kanton Solothurn wurden Ende August 2024 wenige einzelne Japankäfer-Individuen und Mitte Juli erneut einzelne Japankäfer in einer Falle in der Nähe der Autobahnraststätte Gunzgen Süd gefunden.
Aufgrund der gefundenen Anzahl Käfer und des Fangzeitpunkts wird davon ausgegangen, dass sich eine kleine Population etablieren konnte, wie es heisst.
Die Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte von über 400 Pflanzenarten. Als Larven ernähren sie sich hauptsächlich von Graswurzeln und gefährden so Grünflächen aller Art.
Aus diesen Gründen stellen die Tiere laut dem Bund eine Gefahr dar für die Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und die Umwelt. Die lokale Verbreitung durch den Flug beträgt je nach Umweltbedingungen 1 bis 20 Kilometer pro Jahr.