Kanton Basel-Stadt kauft zwei Areale mit insgesamt 600 Wohnungen
Der Kanton Basel-Stadt kauft die beiden Areale "im Surinam" und "Horburg" mit insgesamt 600 Wohnungen. Er wird sie im Baurecht an Wohngenossenschaften abgeben, wie Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) am Dienstag vor den Medien sagte.
(Keystone-SDA) Der Kanton erwirbt die beiden Kleinbasler Areale von einer Anlagegruppe der UBS Anlagestiftung. Über den Kaufpreis haben der Kanton und Anlagegruppe Stillschweigen vereinbart. Es handle sich um tiefen dreistelligen Millionenbetrag, sagte Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt. Der Preis liege unter dem Betrag von 260 Millionen Franken, die ein überwiesener Anzug von Ivo Balmer (SP) für eine Landerwerbs-Rahmenausgabenbewilligung fordert, sagte Soland.
Damit will der Kanton einen Schritt weiterkommen hin zum Ziel, den Anteil von preisgünstigem Wohnraum an den Mietwohnungen bis 2050 auf 25 Prozent zu steigern. Mit dem besagten Kauf komme der Kanton von 14,3 Prozent Ende 2025 neu auf 15 Prozent, sagte die Finanzdirektorin weiter. Zudem böten beide Parzellen Potenzial für Verdichtungen, um weiteren Wohnraum zu schaffen.
Ausschreibung startet nächstes Jahr
Die Vergabe im Baurecht an Genossenschaften wird über eine Ausschreibung erfolgen, welche 2027 starten soll. Die Regierung wird zwischen 2029 und 2032 über die Vergabe entscheiden.
Das Areal «im Surinam» im Hirzbrunnen-Quartier ist 40’253 Quadratmeter gross. Das Gelände in der Nähe des Gartenbads Eglisee umfasst 420 Wohnungen sowie zwei Kindergärten und Autoeinstellhallen.
Das Horburg-Areal ist 15’000 Quadratmeter gross. Darauf befinden sich 160 Wohnungen sowie Büro- und Gewerbeflächen, ein Kindergarten und zwei Autoeinstellhallen. Es befindet sich südlich des Horburg-Parks. Mit dem Entscheid kommt die Regierung einem überwiesenen Anzug von Franz-Xaver Leonhardt (Mitte) nach, einen Erwerb zu prüfen. Der Grosse Rat hatte 2023 den Bebauungsplan für das Areal «Horburg Dreirosen» der CS-Anlagestiftung mit einem 70 Meter hohen Turm an die Regierung zurückgewiesen.
Auch Verkauf von Immobilien geplant
Der Kauf ist beschlossene Sache. Da es sich um ein Geschäft im Rahmen des Finanzvermögens handelt, liegt er in der Kompetenz der Regierung und muss nicht mehr durchs Parlament. Grundlage für den Entscheid ist das Finanzhaushaltsgesetz, das Erwerb und Veräusserung von Immobilien im Finanzvermögen vorsieht und von der Regierung eine aktive Bodenpolitik fordert.
Der Kanton will zudem gezielt kleinere Liegenschaften im Baurecht oder mit Land verkaufen, um langfristig Ressourcen zu sparen. In einem ersten Schritt veräussert er gemäss Finanzdepartement elf kleinere Immobilien wie Einfamilienhäuser und Garagenboxen. Dadurch soll die Investitionsrechnung im Finanzvermögen entlastet und die Ressourcen gezielter auf die Ziele zum preisgünstigen Wohnraum ausgerichtet werden.