Kanton Bern stoppt automatisierte Fahrzeugfahndung
Der Kanton Bern hat die automatisierte Fahrzeugfahndung vorerst ausser Betrieb genommen. Die Sicherheitsdirektion setzt damit Vorgaben des Bundesgerichts um, warnt aber gleichzeitig vor einer Sicherheitslücke.
(Keystone-SDA) Das Bundesgericht habe die Berner Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) zwar grösstenteils für verfassungskonform erklärt, hielt die Sicherheitsdirektion am Freitag fest. Das höchste Gericht verlangte jedoch Anpassungen im kantonalen Polizeirecht bezüglich der Löschung von Nicht-Treffern sowie der Protokollierung von Fahndungsaufträgen.
Die Polizei halte diese Vorgaben bereits ein. Trotzdem müsse das System bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen ruhen.
Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) bittet deshalb das Bundesgericht in einem Brief, die Fahrzeugfahndung für schwere Delikte wie Tötungen, Vergewaltigungen oder Entführungen bereits vor dem formellen Inkrafttreten der Gesetzesanpassung wieder freizugeben.