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Katzen vermehren sich unkontrolliert in Wiler Wohnung

Keystone-SDA

In einer Wohnung in Wil haben sich Katzen unkontrolliert vermehrt. Das Resultat: Eine Frau hielt 12 Bengalkatzen bei mangelnder Hygiene auf engem Raum. Sie wurde deswegen per Strafbefehl aufgrund der mehrfachen Übertretung des Tierschutzgesetzes zu einer Busse verurteilt.

(Keystone-SDA) Es sind diverse Mängel, welche Kontrolleure des St. Galler Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Anfang 2026 in einer Wohnung in Wil mit 12 Katzen feststellten: eine ungenügende Anzahl Kotschalen, eine unkontrollierte Vermehrung, keine Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere sowie mangelnde Sauberkeit und Hygiene. Für die entsprechenden Verfehlungen erhielt die Tierhalterin einen rechtskräftigen Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft.

Die Kontrolleure stellten nämlich fest, dass die Halterin die Bengal-Katzenmutter sowie zehn Jungtiere in einem Zimmer mit knapp 16 Quadratmetern eingesperrt hatte. Den Bengalkater «Rico» hielt sie im Schlafzimmer. Sämtliche Tiere waren gemäss Strafbefehl unkastriert.

Die Mutterkatze hatte im Juni und im November 2025 vier respektive sechs Jungtiere geworfen. «Es handelt sich hierbei um eine unkontrollierte Vermehrung der Katzen», heisst es im Strafbefehl. Die Halterin hätte dafür sorgen müssen, dass eben dies nicht geschehen kann.

Fäkaliengeruch in einem der Zimmer

Hygiene und Sauberkeit in der Wohnung wurden durch die Kontrolleure beanstandet. «Katzen sind sehr saubere Tiere», heisst es dazu im Strafbefehl. «Die Katzen wurden im Wohlergehen durch die fehlende Sauberkeit und fehlende Hygiene gestört.» Zudem sei die Luftqualität im 16 Quadratmeter grossen Zimmer schlecht gewesen.

«Im Zimmer mit den elf Katzen roch es stark nach Fäkalien und den Tieren stand lediglich eine Kotschale zur Verfügung», ist dem Strafbefehl weiter zu entnehmen. Die Gesetze schreiben jedoch vor, dass für Gruppen ab sechs Katzen pro zwei Tiere jeweils eine Kotschale bereitgestellt werden muss. Geeignete Kletter- und Kratzgelegenheiten für die Tiere fehlten ebenfalls.

Für die mehrfache Übertretung des Tierschutzgesetzes muss die Katzenhalterin eine Busse von 500 Franken bezahlen. Oben drauf kommen Gebühren von 350 Franken.

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