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Keine Aufhebung der Sistierung im Verfahren zum Lidl-Verteilzentrum

Das Verfahren im Rechtsstreit um das geplante Verteilzentrum des Discounters Lidl in Roggwil BE bleibt sistiert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eigentümerin des Gebiets Brunnmatt abgewiesen, die für den künftigen Standort des Verteilzentrums mit Lidl einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

(Keystone-SDA) Weil die Gemeinden in der Region um das Lidl-Verteilzentrum mit Mehrverkehr rechnen, haben sie gegen das Projekt Beschwerden eingelegt, die derzeit vor Bundesgericht hängig sind. Weil Gemeinden und Lidl Vergleichsgespräche führen wollten, wurde das Verfahren vor dem höchsten Schweizer Gericht auf ihren Wunsch hin bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres sistiert.

Die Grundstücks-Eigentümerin beantragte Ende Mai, die Sistierung umgehend aufzuheben, wie aus einer am Freitag publizierten Verfügung des Bundesgerichts hervor geht. Sie argumentiert, die Sistierung sei treu- und rechtswidrig.

Erstes Vergleichsgespräch

Lidl verfolge die Absicht, den Kaufvertrag vom Juli 2020 dahin fallen zu lassen. In einem Nachtrag dazu sei eine Bedingung festgehalten. Diese sehe die Rechtskraft der Zone mit Planungspflicht und Baureglement bis zum 31. Dezember 2025 vor. Für das treuwidrige Verhalten spreche gemäss der Grundstückseigentümerin, dass noch keine Vergleichsgespräche stattgefunden hätten.

Dem ist jedoch nicht so, wie aus der Bundesgerichts-Verfügung hervor geht. Mitte Juni haben sich die Parteien ein erstes Mal getroffen. Sie haben vereinbart, dass Lidl verschiedene Massnahmen für eine Lärmbegrenzung prüft. Das nächste Treffen ist für Ende August vereinbart. Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesgericht keinen Anlass dafür, die Sistierung bereits jetzt aufzuheben. (Verfügung 1C_325/2024 vom 30.6.2025)

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