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Keine Ventilklausel bei Zuwanderung aus der EU

Der Bundesrat will die Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige der 15 alten EU-Mitgliedsstaaten sowie von Zypern und Malta nicht mit der so genannten Ventilklausel einschränken. Er will aber Arbeitsmarkt und Zuwanderung weiterhin genau beobachten.

Die Landesregierung begründet ihren Entscheid unter anderem damit, dass die Bremswirkung gering wäre, liesse doch das Kontingent selbst mit der Ventilklausel noch 44’000 Aufenthaltsbewilligungen zu.

Die Zuwanderung aus den EU-Staaten hat laut Bundesrat bislang nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt. Er verweist auch darauf, dass sich die Mehrzahl der Kantone und auch die Sozialpartner gegen die Anrufung der Klausel ausgesprochen haben.

Die im Freizügigkeits-Abkommen mit der EU vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz, für einen befristeten Zeitraum einseitig und ohne die Gefahr von Retorsionsmassnahmen wieder Kontingente einzuführen.

Die Voraussetzungen dafür wären gegeben, nachdem die Zahl der ausgestellten Bewilligungen den Schnitt der vorangegangenen drei Jahre um mehr als 10% überschritten hat – dies trotz eines Rückgangs von Juni 2008 bis April 2009.

swissinfo.ch und Agenturen

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