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KPT und Sanitas dürfen nur unter Auflagen fusionieren

(Keystone-SDA) Bern – Die Fusion von Sanitas und KPT zur drittgrössten Schweizer Krankenkasse ist nur unter verschiedenen Auflagen möglich, wie die Finanzmarktaufsicht (FINMA) am Freitag bekannt gab. Weiterhin offen ist ihr Entscheid zum umstrittenen Aktienrückkaufprogramm der KPT.
Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm hat kurz nach Ankündigung der Fusionspläne im Sommer für Schlagzeilen gesorgt: Wie damals bekannt wurde, würden zahlreiche Personen bei der KPT durch den Aktienrückkauf eine sehr hohe Rendite erzielen.
Die KPT hatte ab 2006 Aktien einer Tochtergesellschaft an Mitarbeiter, das Management und Verwaltungsräte für 28 bis 40 Fr. pro Titel verkauft. Wegen der angestrebten Fusion wollte die Gesellschaft die Aktien für 600 Fr. pro Stück zurückkaufen.
Zweckentfremdung von Rückstellungen
Die KPT hat das Aktienrückkaufprogramm angesichts der Kontroverse vorerst gestoppt, um die Untersuchung der FINMA abzuwarten. Obwohl der Bericht noch nicht vorliegt, ist für die Behörde bereits klar, dass das KPT-Programm nicht wie geplant durchgeführt werden kann, wie sie am Freitag bekannt gab.
Der Vorbehalt der Aufsichtsbehörde bezieht sich auf die Verwendung der versicherungstechnischen Rückstellungen: Wenn eine Versicherung mit den Einnahmen aus der Krankenzusatzversicherung Rückstellungen bildet, könne sie nicht frei über diese finanzielle Polster verfügen.
Das Geld müsse den Versicherten zugute kommen, wenn die Rückstellungen aufgelöst werden – beispielsweise über tiefere Prämien -, und dürfe nicht an Aktionäre oder Mitarbeiter ausgeschüttet werden.
Offenbar hat die KPT aus Sicht der Behörde diesen Grundsatz nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft erklärte in einer Mitteilung, sie lasse diesen Vorbehalt von einem unabhängigen Experten prüfen. Für das Beteiligungsprogramm erarbeite sie «alternative Lösungen».
Mehr Rückstellungen bei Sanitas
Als Auflage für die Fusion fordert die FINMA von der Sanitas mehr Rückstellungen für die Versicherten der Sanitas Privatversicherungen AG. Diese Sanitas-Tochter bietet Zusatzversicherungen an.
Zudem verlangt die FINMA, dass ihr interne Transaktionen der fusionierten Unternehmen ab einem gewissen Umfang gemeldet werden.

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