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Fahnenschwingen

Bei volkstümlichen Kalenderbräuchen, wie der Älplerchilbi der Innerschweizer, aber auch an Jodler- und Schwingfesten und an der Bundesfeier am 1. August führen Fahnenschwinger ihre Kunst zur Begleitung von Alphorn- oder Büchelklängen vor.

Beim Fahnenschwingen gilt es, eine seidene Fahne von vorgeschriebenem Format in unterschiedlichen Schwüngen hin und her zu bewegen, in die Luft zu werfen und wieder aufzufangen. Heute lassen sich über 50 Schwünge unterscheiden, die in fünf Gruppen eingeteilt werden: Unterschwünge, Leib- und Körperschwünge, Tellerschwünge, Mittelhohe Schwünge, Hochschwünge.

Das Fahnenschwingen ist ein Brauch, der seit dem Mittelalter als Privileg städtischer Zünfte bekannt ist, der aber auch durch heimkehrende Söldner aus südlichen Ländern Europas in die Schweiz gebracht worden war. Seit 1914 wird das Fahnenschwingen durch den Eidgenössischen Jodlerverband gefördert. 1935 stellten sich 55 Fahnenschwinger einer Jury, 1964 waren es schon 675 Fahnenschwinger. Am letzten Eidgenössischen Jodlerfest 2005 in Aarau wurden je dreiminütige Wettprogramme bewertet.

Das Fahnenschwingen fordert grosse Konzentration. Damit sich die Zuschauer ruhig verhalten und ja nicht stören, wird es von Alphornweisen begleitet. Dabei sind Fahnenschwingen und Alphornblasen nicht, noch nicht, koordiniert. Der Fahnenschwinger führt eine Serie von einzelnen, individuell zusammengestellten Schwüngen aus, und der Bläser spielt ein Stück dazu.

Das Fahnenschwingen ist ein prächtiges Schauspiel, das zusammen mit den getragenen Melodien zu den feierlichsten Momenten eines Volksfestes gehört und zum andächtigen Innehalten werden kann.

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