Swissness auch für Lebensmittel
Der bessere Schutz für die Bezeichnung "Schweiz" und das Schweizerkreuz soll nach dem Willen des Bundesrates auch für Lebensmittel gelten.
Bedingung für das Swissness-Flair eines Produkts: Mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe müssen aus der Schweiz stammen, wenn sie als Schweizer Produkt angepriesen werden.
Die Schweizer Regierung stützt sich bei dem Entscheid auf die Ergebnisse einer interdepartementalen Arbeitsgruppe. Sie musste prüfen, wie die präzisierten Herkunftsvorschriften und die lebensmittelrechtlichen Deklarationspflichten miteinander zu vereinbaren sind.
Mit der Bestimmung soll insbesondere verhindert werden, dass die Konsumenten irregeführt werden, wenn sie ein Lebensmittel kaufen, auf dem «Schweiz» draufsteht, aber nicht «Schweiz» drin ist, teilte das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD) mit.
Wenn also beispielsweise eine Beschriftung «Schweizer Käse» auf einem Käse prangt, der in der Schweiz aus ausländischer Milch hergestellt wurde, so wäre dies nach Herkunftsrecht nicht zulässig, obwohl das Produktionsland nach Lebensmittelrecht die Schweiz ist.
swissinfo und Agenturen
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