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Umstrittenes Kunstwerk ist wieder zu sehen

Der umstrittene Fötus des Kunstwerkes "Ruan" wird nun in einem speziellen Raum gezeigt. Keystone

Das umstrittene "Fötus-Objekt" des chinesischen Künstlers Xiao Yu, ist wieder im Berner Kunstmuseum ausgestellt.

Das Werk war aus der China-Ausstellung «Mahjong» entfernt worden, nachdem eine Strafanzeige wegen Störung des Totenfriedens eingegangen war.

Das Kunstmuseum Bern stützte seinen Entscheid zur Wiederausstellung des Objektes auf eine Expertenempfehlung. Das Werk werde nun in einem Kontext gezeigt, der die Sensibilität der Besucher respektiere.

Das umstrittene Exponat der China-Ausstellung besteht aus dem Körper einer Möve mit einem aufgesetzten menschlichen Fötus-Kopf. Es wird in einem mit Formalin gefüllten Glasbehälter gezeigt und bildet zusammen mit fünf weiteren Objekten das Werk «Ruan».

In separatem Raum

«Ruan» solle zur Diskussion gestellt werden, erklärten die Verantwortlichen nach der Experten-Diskussion. Die Museumsleitung entschied aber, das sechsteilige Werk aus «Rücksicht auf die Sensibilität der Besucher» in einem separaten Raum zu zeigen.

Diese Lösung sei «in Übereinstimmung mit dem Sammler und Ex-Botschafter Uli Sigg» getroffen worden. Ihm gehören die 320 Werke der Ausstellung. Eine öffentliche Expertenrunde aus Theologen, Rechtsanwälten, Philosophen und Kunsthistorikern hatte das Kunstwerk zuvor als «ethisch und rechtlich unbedenklich» eingestuft.

Der Walliser Historiker Adrien de Riedmatten, der die Strafanzeige eingreicht hatte, war zu der aufgrund der öffentlichen Kontroverse einberufenen Experten-Diskussion ebenfalls eingeladen worden und nahm auch daran teil.

Bernhard Fibicher, Kurator der Kunsthalle Bern, sagte nach der Diskussion, er sei überrascht, wie einmütig sich die Experten für «Ruan» ausgesprochen hätten.

Andrea Riemenschnitter, Professorin für Moderne Chinesische Sprache und Literatur am Ostasiatischen Seminar der Universität Zürich, sagte gegenüber swissinfo, es habe eine umfassende Diskussion über das Kunstwerk stattgefunden. Dabei seien auch unterschiedliche Meinungen geäussert worden.

Unterschiedliche Perspektiven

Laut Peter Studer, Präsident des schweizerischen Presserates, wurde nach der Diskussion aller Aspekte eine Form gefunden, wie das umstrittene Kunstwerk wieder auszustellen sei.

«Die einen sagten, dass die Kunst unter allen Umständen frei sein müsse. Andere vertraten die Ansicht, Kunst dürfe nicht alles. Sie müsse die Würde von Mensch und Tier respektieren.»

Studer, der als Experte an der Diskussion teilgenommen hatte, sagte gegenüber swissinfo, die Schweizer Gesetzgebung verlange keinen Rückzug des Exponates. Auch störe das Kunstwerk den Totenfrieden nicht.

Studer und Riemenschnitter räumten jedoch ein, dass «Ruan» die Gefühle einzelner Besucherinnen und Besucher verletzen könne. «In China selber würde das Kunstwerk als degenerierte Kunst betrachtet und aus dortigen ästethischen Gründen wohl nicht gezeigt», sagte Riemenschnitter.

Künstler verteidigt sein Werk

Der Künstler Xiao Yu hatte seine Skulptur «Ruan» nach der vorläufigen Verbannung aus der Ausstellung verteidigt.

«Gerade weil ich alles Leben achte, habe ich dies getan», sagte Xiao. «Der Vogel und der Fötus starben, weil mit ihnen etwas nicht stimmte. Ich habe sie zusammengesetzt, wie wenn sie dadurch ein anderes Leben haben könnten», sagte Xiao.

Er habe den menschlichen Fötus-Kopf 1999 für einige Dollar von einem Mann gekauft, der eine medizinische Ausstellung auflöste.

Kein gerichtliches Nachspiel

Der Walliser Historiker Adrien de Riedmatten hatte vor der Diskussion der Experten-Runde «wegen Störung des Totenfriedens, Gewaltdarstellung und Verstosses gegen das Tierschutzgesetz» eine Strafanzeige gegen den Künstler, die Museumsverantwortlichen und den Kunstsammler Uli Sigg eingereicht.

Ende September gaben die zuständigen Berner Untersuchungs-Behörden bekannt, der Strafanzeige werde nicht Folge geleistet. Die Strafverfolgungs-Behörden kamen zum übereinstimmenden Schluss, dass keine in der Schweiz begangenen strafbaren Handlungen vorlägen, wie sie mitteilten.

Verschiedene Punkte der Anzeige beträfen Handlungen, die in China stattgefunden hätten und damit nicht durch schweizerisches Recht zu beurteilen seien.

Der Urheber der Strafanzeige, de Riedmatten, erklärte, er behalte sich vor, allenfalls gegen den Entscheid Rekurs einzulegen.

Auf die Strafanzeige d Riedmatten hatten die Museumsverantwortlichen ihrerseits gegen diesen eine Anzeige wegen übler Nachrede eingereicht. Ob diese nach dem Entscheid der Berner Justizbehörden nun zurückgezogen wird, war Ende September noch offen.

swissinfo und Agenturen

Am 22. August fand in der Kunsthalle Bern ein öffentliches Symposium statt, bei dem das Pro und Kontra der Entfernung von «Ruan» aus der China-Ausstellung diskutiert wurde.

Eine Experten-Runde aus Juristinnen, Kunsthistorikern und Philosophinnen kam zum Schluss, dass es keine gesetzliche oder moralische Rechtfertigung gebe, das Exponat zu verbieten.

Das Kunstwerk ist seit dem 8. September in einem speziellen Raum wieder ausgestellt.

Die Ausstellung «Mahjong – Chinesische Gegenwartskunst aus der Sammlung Sigg» ist bis am 16. Oktober im Kunstmuseum Bern zu sehen.
Sie zeigt 340 der insgesamt 1200 Werke von Uli Sigg.
25 grossformatige Werke sind gegenwärtig in den Hallen von Holcim in Holderbank (Kanton Aargau) ausgestellt.

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