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Verbot von Zeitungs-Kommentar aus kommerziellen Gründen

Dass ein redaktioneller Beitrag einer Zeitung aus kommerziellen Gründen nicht veröffentlicht werden darf, dürfte in der Schweiz bald häufiger vorkommen. Medienfachmann Werner A. Meier sieht den Grund in der allgemeinen Entwicklung der Branche.

Der Chefredaktor der zweitgrössten Tageszeitung der Schweiz, des Zürcher «Tages-Anzeigers», (TA), Philipp Löpfe, hatte letzte Woche einen für die Medienseite vorgesehenen Text mit einer kritischen Betrachtung der TV 3-Sendung «Big-Brother» verboten, wie TA-Redaktions-Mitglieder entsprechende Medienmeldungen bestätigten.

Als Grund gab Löpfe an, es solle alles vermieden werden, was den bevorstehenden Börsengang der tamedia negativ beeinflussen könne. Der tamedia gehören 50 Prozent des Privatsenders TV 3 auf dem zurzeit «Big-Brother-Schweiz» läuft.

Der Entscheid des TA-Chefredaktors sei «durchaus nachvollziehbar», sagte Werner A. Meier vom Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich am Dienstag (12.09.). Der Entscheid hänge damit zusammen, dass seit einiger Zeit Chefredaktoren – nicht nur beim TA – gleichzeitig publizistische und unternehmerische Verantwortung zu tragen hätten.

Konzernjournalismus

Je enger diese Verknüpfung sei, desto sensibler sei der oder die Betroffene für potenzielle Konflikte. Deshalb müsse es auch zu Eklats kommen. Derartige Eingriffe in die publizistische Freiheit würden in Zukunft voraussichtlich häufiger vorkommen. Als eine logische Konsequenz der Branchenentwicklung. Es handle sich hier ganz klar um ein strukturelles Problem, sagte Meier. Dass daraus ein so genannter Konzernjournalismus hervorgehe, sei nur logisch.

Das einzige Mittel dagegen sieht Meier darin, die Chefredaktoren wieder aus der unternehmerischen Verantwortung zu entlassen. Dann könnten sie wieder auf Grund rein publizistischer Kriterien über Veröffentlichung oder Nicht-Veröffentlichung eines Textes entscheiden.

swissinfo und Agenturen

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