Aeroflot-Affäre: Auch Glouchkovs Beschwerde von Bundesgericht abgewiesen
Das Bundesgericht hat auch die Beschwerde von Nikolai Glouchkov gegen die Aeroflot-Rechtshilfe abgewiesen. Der frühere Vizepräsident der russischen Fluggesellschaft versuchte, die Herausgabe von Akten über seine Bankkonten zu verhindern.
Wie Beresowski hatte Glouchkov zur Begründung seiner Beschwerde unter anderem vorgebracht, das Verfahren, für das Russland von der Schweiz Rechtshilfe verlange, sei nicht menschenrechtskonform.
Das Bundesgericht wies am Dienstag (25.07.) dieses Argument zwar zurück, beurteilte die Menschenrechtssituation in Russland aber dennoch als kritisch.
Zudem bemerkten die Lausanner Richter diesbezüglich, es sei unwahrscheinlich, dass Glouchkov als Beresowski nahe stehende Person ernsthaft das Ziel von Feindseligkeiten des gegenwärtigen Regimes sein könnte.
Vergangene Woche wurden bereits die negative Entscheide zu den Rechtshilfebeschwerden der Forus- und Andava-Gesellschaften publik, am Montag derjenige zur Eingabe Boris Beresowskis.
Beresowski soll bei der Einsetzung Glouchkovs in die Aeroflot- Führungsspitze seinen Einfluss geltend gemacht haben. Ihnen und weiteren Beteiligten wird von der russischen Justiz vorgeworfen, über verschiedene Gesellschaften mehr als 700 Mio. Dollar an Luftfahrtgebühren und Gewinnen der Aeroflot abgezweigt zu haben.
swissinfo und Agenturen
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