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Automatische Einbürgerung für Drittgeneration

Die Einbürgerung soll für Kinder der zweiten und dritten Generation kein Bewilligungs-Marathon mehr sein. Keystone Archive

Der Bundesrat will die Einbürgerung der zweiten und dritten Ausländergeneration erleichtern. Dies zeigt die Botschaft zur Revision des Bürgerrecht-Gesetzes.

Ausländische Jugendliche der zweiten Generation sollen in der ganzen Schweiz unter einheitlichen Bedingungen leichter eingebürgert werden können. Falls sie mindestens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulbildung in der Schweiz erhalten haben und hier wohnen, können sie zwischen dem 15. und 24. Altersjahr einen entsprechenden Antrag stellen.

Die dritte Ausländergeneration ist noch enger mit der Schweiz verbunden und soll deshalb das Schweizer Bürgerrecht mit der Geburt erwerben. Der Vorschlag der CVP, die Einbürgerung nicht automatisch, sondern nur auf Begehren der Eltern zu erteilen, fand in der Botschaft keine Aufnahme.

Bedingung für die automatische Einbürgerung ist, dass wenigstens ein Elternteil mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz erhalten hat. Zudem muss ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mindestens seit fünf Jahren über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen.

Auch aussereheliche Kinder mit einem Schweizer Vater sollen künftig mit der Geburt das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Staatenlose Kinder sollen nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz erleichtert eingebürgert werden können. Neu werden sich auch ausländische Kinder von Frauen leichter einbürgern können, die ihr Bürgerrecht selber durch Heirat mit einem Schweizer erworben haben.

Gegen Diskriminierung und Willkür

Hat ein ausländischer Mitbürger das Gefühl, sein Einbürgerungs-Gesuch sei aus willkürlichen oder diskriminierenden Gründen abgelehnt worden, dann soll er künftig Beschwerde einlegen können. Nach der geltenden Regelung können Gemeinden und Kantone Einbürgerungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen – auch bei bestem Leumund und bester Integration der Antragstellenden.

Diese Situation ist nach Ansicht des Bundesrats jedoch rechtsstaatlich bedenklich, weshalb er das Beschwerderecht einführen will. Von diesem darf jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn zum Beispiel ausschliesslich Bewerber einer bestimmten Volksgruppe oder Nation abgelehnt werden.

Der Bundesrat will auch die Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren vereinfachen. Anstelle der bisherigen eidgenössischen Einbürgerungs-Bewilligung soll sich der Bund künftig auf ein blosses Zustimmungsrecht beschränken.

Damit kann der Bund immer noch verhindern, dass Personen eingebürgert werden, welche die innere oder äussere Sicherheit gefährden. Die Wohnsitzfrist soll überdies von bisher 12 auf 8 Jahre gesenkt werden.

Nicht nur für reiche Ausländer

Die Einbürgerungs-Gebühren können in einzelnen Kantonen derzeit tausende, wenn nicht zehntausende von Franken betragen. Um zu vermeiden, dass sich nur reiche Ausländerinnen und Ausländer einbürgern, sollen die Gebühren gesamtschweizerisch harmonisiert werden. Es sollen nur noch Gebühren erhoben werden, welche die Kosten der Einbürgerungsverfahrens decken.

Einige der Neuerungen bedingen eine Verfassungsänderung. Somit ist eine Abstimmung mit Volks- und Ständemehr erforderlich. Die danach vorgesehenen Gesetzesänderung sind ebenfalls Gegenstand der Botschaft des Bundesrates.

In der Vernehmlassung stiessen die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich auf positives Echo. Grössere Vorbehalte, vor allem gegen die automatische Einbürgerung, brachte die SVP an. Vehement bekämpft wird die Vorlage von den Schweizer Demokraten. Sie drohen bereits jetzt mit einem aktiven Abstimmungskampf.

swissinfo und Agenturen

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