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Basel bleibt zweigeteilt

Keystone

Die Wiedervereinigung des Kantons Baselland mit dem Kanton Basel-Stadt soll in der neuen Basler Kantonsverfassung kein Thema mehr sein.

Ein Verfassungsauftrag auf Wiedervereinigung ist in den Augen der Kommission «Gemeinden und regionale Zusammenarbeit» des Basler Verfassungsrats nicht mehr zeitgemäss,wie es in einem am Samstag veröffentlichten Bericht heisst.

Der entsprechende Artikel aus der geltenden Verfassung, der im Kanton Baselland immer wieder für Missstimmung sorgte, soll deshalb nicht ins neue Grundgesetz aufgenommen werden.

Bessere grenzüberschreitende Kooperation

Statt für einen Zusammenschluss der beiden Basel zu einem Vollkanton plädiert die Kommission für eine Öffnung zum Lebens- und Wirtschaftsraum Basel. In beiden Kantonen solle die «zwanghafte, rückwärts gewandte Betrachtungsweise» der gegenseitigen Beziehungen beendet werden.

An der schon in den geltenden Verfassungen von Baselland und Basel-Stadt verankerten bilateralen Zusammenarbeit beider Kantone will die Kommission festhalten. Die Aussenbeziehungen sollen indes über die Grenzen beider Basel hinaus grenzüberschreitend in der neuen Verfassung festgeschrieben werden.

Um deren Bedeutung zu untermauern, möchte die Kommission gemäss ihrem Bericht die Aussenbeziehungen des Kantons Basel-Stadt in der Verfassung unter einem eigenen Titel «Kooperationen» verankern. Die Federführung in der regionalen Zusammenarbeit solle entweder einem Präsidial- oder einem Fachdepartement übertragen werden.

swissinfo und Agenturen

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