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Bedingte Gefängnisstrafen gefordert

Die defekte Seilscheibe liegt nach dem Seilbahnunglück auf der Riederalp im Schnee. Das Unglück forderte einen Toten und 18 Verletzte. Keystone

Im Prozess wegen des Seilbahnunglücks auf der Riederalp hat der Staatsanwalt am Dienstag (06.06.) für drei Ingenieure des Seilbahnherstellers bedingte Gefängnisstrafen von 40 Tagen gefordert. Für zwei Bundesbeamte verlangt er Bussen von je 1'500 Franken.

Die fünf Angeklagten hätten sich der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Störung von der Allgemeinheit dienenden Betrieben schuldig gemacht, sagte der ausserordentliche Staatsanwalt Beat Ritz vor dem Bezirksgericht Brig (VS).

Unsorgfältig gearbeitet

Den drei Ingenieuren des Seilbahnherstellters Garaventa AG warf Ritz vor, die Achse der Umlenkscheibe falsch berechnet zu haben. Insbesondere hätten sie sich nicht an die von der Umlaufbahnverordnung vorgeschriebenen Sicherheitsrichtlinien gehalten. Für ihre Unsorgfalt sollen sie mit 40 Tagen Gefängnis bedingt und einer Busse von je 1’000 Franken bestraft werden.

Die beiden Beamten des Bundesamts für Verkehr, das als Aufsichtsbehörde fungiert, hätten bei der Erteilung der Betriebsbewilligung für die Unfallseilbahn ihre Sorgfaltspflicht verletzt, sagte Ritz. Sie hätten den Berechnungsfehler bemerken müssen. Für sie fordert Ritz Bussen von je 1’500 Franken.

Folgen hätten noch schlimmer sein können

Die Folgen des Unfalls seien tragisch, begründete Ritz seine Strafanträge. Sie hätten noch weit schlimmer ausfallen können, wenn der Unfall bei grösserem Andrang, zum Beispiel ein paar Tage später in den Weihnachtsferien, passiert wäre.

Andererseits komme allen Angeklagen zu Gute, dass sie nach dem Unfall umgehend reagiert hätten. Sie hätten zudem mit zur Klärung der Unfallursache beigetragen. Die Verfahrenskosten sollen laut Staatsanwalt die Seilbahnangestellten zu je 24 Prozent, die Beamten zu je 14 Prozent tragen.

Ein Toter und drei schwer Verletzte

Beim Seilbahnunglück im Oberwalliser Ferienort war am 14. Dezember 1996 ein 36-jähriger Bergführer getötet worden. Drei Personen waren schwer, 15 weitere leicht verletzt worden. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich 35 Personen in den Gondeln der Seilbahn Riederalp-Moosfluh.

Ursache des Unfalls war ein Konstruktionsfehler, wie ein Expertenbericht der Eidg. Materialprüfungsanstalt (Empa) zeigt. Die Achse, auf welcher die Umlenkscheiben der Seilbahn gelagert waren, war gemäss dem Bericht wegen eines Ermüdungsrisses gebrochen.

Als Hauptursache dafür macht der Empa-Bericht den zu kleinen Durchmesser der Achse aus. Sie habe nicht den erforderten Sicherheitsfaktor 2, sondern nur einen Faktor 0,8 aufgewiesen.

Nach dem Unglück von Riederalp wurden 1996 vorsorglich weitere sechs Sessellifte und Gondelbahnen geschlossen, die von der Garaventa AG konstruiert worden waren. Bei ihnen war aufgrund desselben Berechnungsfehlers die Achse ebenfalls zu klein geraten.

swissinfo und Agenturen

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