Borodin in der Schweiz formell angeklagt
Pawel Borodin ist am Samstag von der USA an die Schweiz ausgeliefert und nur wenige Stunden später formell angeklagt worden. Borodin will die provisorische Haftentlassung beantragen, wie sein Anwalt sagte. Vorerst befindet er sich aber in der Strafanstalt Champ-Dollon.
Borodin traf am Samstagvormittag (07.04.) in Begleitung von drei Genfer Kantons-Polizisten mit einem Swissair-Linienflug aus New York auf dem Flughafen Genf-Cointrin ein. Nach Angaben des Schweizer Justizministeriums wurde er umgehend in der Strafanstalt Champ-Dollon in Untersuchungshaft genommen. Am Nachmittag wurde er vom Genfer Untersuchungsrichter Daniel Devaud angehört und der Geldwäscherei und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation angeklagt.
Antrag um Haftentlassung bereits in einigen Tagen
«Borodin bestreitet, irgendein Verbrechen begangen zu haben», sagte sein Anwalt Dominique Poncet dazu. Nach Einschätzung der Anwälte habe die Schweiz in der Affäre zudem keine Kompetenzen. Nach der Anhörung kehrte Borodin laut Poncet in die Strafanstalt Champ-Dollon zurück. Die Anwälte wollen dort am Montag mit ihm die Anklage besprechen. «Wir werden am Dienstag oder am Donnerstag einen Antrag auf provisorische Haftentlassung stellen», sagte Poncet.
Der Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa hatte schon letzte Woche auf die Fluchtgefahr aufmerksam gemacht und erklärt, eine provisorische Haftentlassung komme aus seiner Sicht nur gegen Bezahlung einer bedeutenden Kaution in Frage. Nach der Genfer Strafprozessordnung liegt die Entscheidung über die Haftentlassung bei der Genfer Anklagekammer; sie dürfte voraussichtlich nächste Woche entscheiden.
Keine Zusicherungen der Schweiz
Folco Galli, Sprecher des Justizministeriums, sagte, die Schweiz habe Borodin keinerlei Zusicherungen mit Blick auf die vereinfachte Auslieferung gemacht.
Borodin hatte am vergangenen Montag vor einem Richter in New York überraschend in die formlose Auslieferung von den USA an die Schweiz eingelenkt. Nach drei negativen Entscheiden zu Haftentlassungs-Gesuchen in den USA hatte Borodin sein Einverständnis zur Auslieferung mit der Hoffnung begründet, in der Schweiz rasch auf freien Fuss zu kommen.
Die Genfer Justiz hatte Borodin im Januar letzten Jahres zur Verhaftung ausgeschrieben, nachdem dieser Vorladungen keine Folge geleistet hatte. Es geht um den Vorwurf, Schmiergelder in zweistelliger Millionenhöhe über die Schweiz gewaschen zu haben. Borodin wurde am vergangenen 17. Januar bei der Einreise in die USA auf dem New Yorker Kennedy-Flughafen verhaftet. Sieben Tage später ergänzte Untersuchungsrichter Devaud den Haftbefehl um den Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung.
Die Vorwürfe gehen auf ein russisches Rechtshilfegesuch aus dem Jahre 1998 zurück, in dem Borodin zusammen mit anderen hohen Funktionären der Entgegennahme von Bestechungsgeldern der Tessiner Baufirmen Mabetex und Mercata verdächtigt worden war. Das russische Verfahren wurde im letzten Dezember eingestellt. Die Genfer Justiz hielt aber an ihrem eigenen Ermittlungsverfahren fest. Die Ermittlungen in Genf erstrecken sich auch auf eine in der Schweiz durchgeführte Instand-Stellung des russischen Präsidentenflugzeugs beziehungsweise den anschliessenden Geldfluss.
Das russische Aussenministerium erinnerte am Samstag an die frühere Stellungnahme von Aussenminister Igor Iwanow, in der er die Schweizer Behörden um ein korrektes Verfahren gegen Borodin ersucht hatte. Es sei sehr wichtig, dass die Angelegenheit nicht verpolitisiert werde, hatte Iwanow damals gesagt.
swissinfo und Agenturen
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