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Die Schweiz ist besser als ihr Ruf

Die Schweiz schneidet beim Kampf gegen die Geldwäscherei gut ab. Keystone Archive

Negative Schlagzeilen hin oder her: beim Kampf gegen die Geldwäscherei spielt die Schweiz international offenbar eine Vorreiter-Rolle.

Dies belegt eine Studie des Basler Strafrechtlers Mark Pieth.

Als kleines Land mit einem wichtigen Finanzplatz, aber geringem politischem Gewicht, sei die Schweiz besonders anfällig für Kritik, sagte Pieth am Freitag an einer Podiumsdiskussion in Bern.

Aus Skandalen lernen

Die Gesetzgebung sei denn auch massgeblich durch eine Reihe von Krisen und Skandalen vorangetrieben worden. Das Schweizer System habe dadurch eine Selbstheilungskraft bewiesen, die auch auf die internationale Entwicklung ausgestrahlt habe.

Führend ist die Schweiz laut Pieth insbesondere bei der Identifikation der Kunden und der wirtschaftlich Berechtigten. Dadurch hätten die Nachteile des Bankgeheimnisses kompensiert und dieses gegen die Kritik verteidigt werden können.

Schwächen ortete Pieth im Meldewesen. Indem in der Schweiz eine Meldung zwingend eine Blockierung der Konten auslöse, würden Frühwarnungen verhindert.

Tiefe Standards in angelsächsischen Ländern

Umgekehrt seien die meisten Meldungen zugleich auch geeignet, ein
Strafverfahren auszulösen. Im Unterschied dazu produzieren die Systeme der USA und Grossbritanniens laut Pieth “Unmengen von Meldungen”, die kaum mehr sinnvoll verarbeitet werden könnten. Die in den angelsächsischen Ländern tiefen Standards bei der Identifikation der Kunden setzten der Geldwäscherei-Bekämpfung zudem Grenzen:

“Man will gar nicht erst wissen, wer der wirkliche Kunde ist und kann daher über ihn auch nicht Auskunft geben”, sagte Pieth. Im Effekt habe dies ähnliche Auswirkungen wie das Bankgeheimnis. Im Zuge der Terrorismus-Bekämpfung werde die Kunden-Identifikation nun aber auch international ernster genommen.

“Beispielloses Regelwerk”

Die Schweiz sei weltweit führend in der Geldwäscherei-Bekämpfung, sagte der Direktor der Bankiervereinigung, Urs Roth. Mit der ersten Vereinbarung zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) sei 1977 das Fundament für ein beispielloses Regelwerk geschaffen worden. Mit dem Geldwäscherei-Gesetz sei dieses seither zu einem lückenlosen Instrumentarium ausgebaut worden.

“Kein Profit rechtfertigt den finanziellen Schaden und das Reputations-Risiko aus Geldwäscherei-Fällen”, sagte UBS-Direktor Hans-Peter Bauer, der massgeblich an der Ausarbeitung von Richtlinien gegen Geldwäscherei beteiligt war. Das strenge Schweizer Regelwerk sei zwar mit hohen Kosten verbunden, der Erfolg rechtfertige aber den Aufwand.

Bauer verwahrte sich gegen die Kritik, die aufgeflogene Geldwäscherei-Fälle jeweils begleite. Mit ordnungsgemässen Meldungen über Verdachtsfälle kämen die Banken nur ihrer Pflicht nach. “Dafür hätten wir eigentlich nicht Kritik verdient, sondern Anerkennung”, sagte Bauer.

swissinfo und Agenturen

Die Schweizerische Bankiervereinigung bekämpft die Vermischung von Geldwäscherei- mit Steuer-Delikten.

Die Nicht-Deklaration von Vermögen ist laut SBVg-Direktor Urs Roth mit Delikten wie Drogenhandel in keiner Weise vergleichbar.

Zudem würden bei einer Meldungspflicht bei Steuer-Hinterziehung die Behörden mit “harmlosen” Delikten überhäuft.

Dies berge die Gefahr, dass die Kleinen gefasst und die Grossen entwischen würden.

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