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Entscheid über das weitere Vorgehen im Fall Raoul auf Mittwoch (10.11.) vertagt

Das juristische Seilziehen um den unter Inzestverdacht stehenden elfjährigen Amerikaschweizer Raoul Wüthrich geht vorerst weiter. Ein Richter im US-Teilstaat Colorado vertagte den Entscheid über den Antrag auf Einstellung des Verfahrens auf Mittwoch.

Das juristische Seilziehen um den unter Inzestverdacht stehenden elfjährigen Amerikaschweizer Raoul Wüthrich geht vorerst weiter. Ein Richter im US-Teilstaat Colorado vertagte den Entscheid über den Antrag auf Einstellung des Verfahrens auf Mittwoch (10.11.).

Bei dem so genannten «Arraignment» vom Montag (08.11.) in Golden plädierte Raouls Verteidiger Arnold Wegher (Bild: links mit Brille) auf unschuldig und wies die Anklagepunkte der qualifizierten Blutschande und des sexuellen Übergriffs auf die fünfjährige Halbschwester zurück. Gleichzeitig verlangte der Anwalt, das Verfahren sei einzustellen, weil die Justiz in Colorado dem Gebot auf einen schnellen Prozess nicht nachgekommen sei.

Richter James Zimmerman vertagte den Entscheid über das weitere Vorgehen auf den Mittwoch. Bei einer weiteren Anhörung will er dann über den Antrag auf Verfahrenseinstellung sowie über weitere Eingaben der Verteidigung entschieden. Wegher wollte sich zu diesen Eingaben nicht äussern.

Die Anhörung vom Montag fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien statt. Entgegen ersten Verlautbarungen liess der Richter aber die offiziellen Vertreter der Schweiz, den Honorarkonsul Walter Wyss sowie einen Mitarbeiter der Schweizer Botschaft in Washington, zu dem Verfahren zu. Die Schweiz hatte zuvor schriftlich beim Richter sowie bei der US-Botschaft in Bern auf die Zulassung ihrer Vertreter gedrängt. Der Schweizer Honorarkonsul Walter Wyss wird Raoul laut Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA auch am Mittwoch wieder ins Gericht begleiten.

Sollte es zum Prozess gegen den Knaben kommen, muss dieser mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Jugendhaft rechnen. Die Justizbehörden in Colorado hatten aber mehrfach erklärt, im Vordergrund des Verfahrens stehe nicht die Bestrafung des Knaben, sondern dessen Behandlung sowie die Rehabilitierung des Opfers. Die Sprecherin der zuständigen Bezirksanwaltschaft, Pam Russel, bekräftigte nach dem Hearing vom Montag: “Alle arbeiten zusammen, um eine Lösung zu finden, die im besten Interesse aller Beteiligten ist.”

Der Vertreter der Schweizer Botschaft in Washington, Manuel Sager, sagte, das Endziel der Schweizer Behörden sei die Wiedervereinigung der Familie Wüthrich. Staatsanwalt Hal Sargent hatte schon vor dem Gerichtstermin bestätigt, dass seine Behörde einer Überstellung Raouls in die Schweiz zustimmen würde, falls dort Betreuung und Therapie sichergestellt seien. Sollte Richter Zimmerman dem Einwand der Verteidigung stattgeben, könnte Raoul das Gericht am Mittwoch als freier Mensch verlassen, wie das EDA mitteilte.

Der US-Anwalt der in die Schweiz geflüchteten Eltern Raouls, Vincent Todd, kündigte an, er werde den Fall an das oberste Gericht Colorados weiterziehen, falls Richter Zimmerman den Antrag auf Verfahrenseinstellung am Mittwoch ablehnen sollte. Der Prozess hätte nach Darstellung der Verteidigung spätestens 60 Tage nach dem 8. September beginnen müssen, als Raoul wegen Fluchtgefahr eine Freilassung auf Kaution verweigert wurde.

Raouls Stiefvater, Andreas Wüthrich, sagte am Montagabend in einem Interview des Nachrichtenmagazins “10 vor 10” des Deutschschweizer Fernsehens, für die Eltern sei immer wichtig gewesen, dass Raoul ehrlich sei und die Wahrheit sage. Er hoffe, dass die Angelegenheit nun bald beendet sei.

SRI und Agenturen

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