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Ex-Generalstabsoberst Nyffenegger vor Bundesstrafgericht in Lausanne

Am Montag (06.09.) hat vor dem Bundesstrafgericht der Prozess gegen Ex-Generalstabsoberst Friedrich Nyffenegger und drei weitere Angeklagte begonnen. Die Anklageschrift wurde von der Verteidigung wider Erwarten nicht beanstandet.

Am Montag (06.09.) hat vor dem Bundesstrafgericht der Prozess gegen Ex-Generalstabsoberst Friedrich Nyffenegger und drei weitere Angeklagte begonnen. Diue Anklageschrift wurde von der Verteidigung wider Erwarten nicht beanstandet, hingegen wurden mehrere Beweisanträge gestellt.

Im Zentrum des Prozesses stehen strafbare Handlungen der vier Angeklagten im Zusammenhang mit der Organisation der ‚Diamant‘-Feiern von 1989 zum 50. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs.

Die Affäre Nyffenegger ist einer der grossen Fälle von Bundesanwältin Carla Del Ponte. Die Anklage vor dem Bundesstrafgericht wird aber durch ihren Stellvertreter Felix Bänziger vertreten. Dies entschied Del Ponte nach ihrer Wahl ans Haager Kriegsverbrechertribunal. Die Anklageschrift, die 55 Seiten umfasst, trägt jedoch sowohl die Handschrift als auch die Unterschrift Del Pontes.

Der heute 63jährige Nyffenegger soll als ‚Diamant‘-Hauptverantwortlicher mit unterschiedlichsten Mitteln insgesamt über eine Million Franken ertrogen haben. Gemäss vorgängig veröffentlichter Anklageschrift hat er fingierte Rechnungen erstellt, Spesen doppelt bezogen, private Essen und Anschaffung geschäftlich abgerechnet und militärisches Material bei sich zu Hause gehortet. Überdies soll Nyffenegger Bestechungsgelder von rund 167’000 Franken angenommen, fingierte Beraterhonorare bezahlt und Bargeld ohne Grundlage bezogen haben.

Die Anklageschrift wurde entgegen den Erwartungen von der Verteidiung nicht zerpflückt. Stattdessen wurden mehrere Beweisergänzungsanträge gestellt. Verlangt wurden unter anderem eine Expertise, die den Zusammenhang zwischen den ‚Diamant‘-Feiern und und dem Lehrmittelpaket untersucht. Ausserdem forderte die zusätzliche Zeugeneinvernahmen, z.B. von Bundesrat Kaspar Villiger, dem ehemaligen Chef des damaligen Eidgenössischen Militärdepartements.

Die Verhandlungen vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne werden mehrere Wochen dauern. Vorerst sind 13 Prozesstage, verteilt über vier Wochen, sowie fünf Reservetage im Oktober und November vorgesehen.

Im militärgerichtlichen Strafverfahren war Nyffenegger bereits im Dezember 1998 zu 15 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Er hatte sich nach Ansicht des Gerichts bei der Produktion der CD-Rom mit dem sogenannten ‚elektronischen Generalstabsbehelf‘ (EBG) unter anderem der mehrfachen Verletzung militärischer Geheimnisse schuldig gemacht. Gegen das Urteil haben allerdings sowohl die Anklage als auch die Verteidigung appelliert. Die Appellation ist noch hängig.

SRI und Agenturen

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