
Ex-Nazi-Kollaborateur Maurice Papon von der Schweiz nach Frankreich ausgewiesen
Die Schweiz hat den am Donnerstag in Gstaad verhafteten Ex-Nazi-Kollaborateur Maurice Papon (Bild) am Freitag (22.10.) nach Frankreich ausgewiesen. Der 89jährige Papon wurde am frühen Abend am Grenzort Pontarlier/F den französischen Behörden übergeben.
Die Schweiz hat den in Gstaad verhafteten Ex-Nazi-Kollaborateur Maurice Papon (Bild) am Freitag (22.10.) nach Frankreich ausgewiesen. Der 89jährige Papon wurde am frühen Abend am Grenzort Pontarlier/F den französischen Behörden übergeben. Zuvor hatte die Schweizer Regierung die sofortige Auslieferung des international gesuchten Nazi-Helfers beschlossen.
Die Schweiz wolle mit dem Ausschaffungsentscheid zum Ausdruck bringen, dass sie nicht gewillt sei, einem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtskräftig Verurteilten Aufenthalt zu gewähren, erklärte die Schweizer Justizminister Ruth Metzler.
Die Ausweisung wurde von der Schweizer Regierung an einer Sondersitzung in einem nicht anfechtbaren Regierungsakt direkt gestützt auf die Verfassung beschlossen.
Papon war erst in der Nacht auf Freitag in Gstaad im Berner Oberland festgenommen worden. Er hatte sich bereits seit dem 11. Oktober unter falschem Namen in der Schweiz aufgehalten.
Maurice Papon ist im April 1998 wegen der Deportation von 1’590 französischen Juden in den Jahren 1942 bis 1944 zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der frühere Polizeipräsident von Paris (1958-1967) und französische Haushaltsminister (1978-1981) hatte sich vor Beginn seines für Donnerstag (21.10.) geplanten Berufungsverfahrens aus Frankreich in die Schweiz abgesetzt. Gemäss französischem Recht hätte er sich am Vorabend in Polizeigewahrsam begeben müssen. Das Oberste Gericht in Paris hat das Berufungsverfahren inzwischen für nichtig erklärt, da Papon nicht zu dem Termin erschienen war.
SRI und Agenturen

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