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Ex-Postchef Rey muss sich vor Gericht verantworten

Jean-Noël Rey. Keystone

Dreieinhalb Jahre nach seinem Rücktritt muss sich der ehemalige Postchef Jean-Noel Rey in Bern zusammen mit seinem damaligen Stellvertreter Peter Sutterlüti vor Gericht verantworten.

Ihnen wird im Zusammenhang mit einer Garantiezahlung ungetreue Geschäftsführung und eventuell ungetreue Amtsführung vorgeworfen: Die Garantiezahlung in der Höhe von 100’000 Franken wurde im Dezember 1994 an den damaligen Verwaltungsrat der zur Post gehörenden MT Mondial Transport AG, Walo C. Ilg, überwiesen.

Die Summe sollte allfällige Risiken in Italien abdecken, wo die Post-Tochter MT Mondial Transport AG 1995 den Betrieb aufnahm. Mit der MT Mondial Transport AG wollte die Post nach Aussage von Rey die Präsenz der Schweizer Post international gewährleisten.

Er und Sutterlüti hätten die Garantie zwar als aussergewöhnlich, aber dennoch als nachvollziehbar empfunden, weil sich in Bezug auf Mondial tatsächlich hätten Risiken ergeben können. Die Modalitäten rund um die Zahlung habe er an Sutterlüti delegiert, sagte Rey.

Beide Angeklagte waren überzeugt, dass das Geld auf einem Konto bleiben und nur im Falle von Problemen benötigt würde, wie sie vor Gericht erklärten. Von den finanziellen Schwierigkeiten Ilgs haben Rey und Sutterlüti nach eigenen Angaben erstmals als Gerücht im März 1995 gehört.

Dieses sei sofort überprüft worden. Nachdem die Beweise gegen Ilg vorlagen – darunter ein Auszug aus dem Betreibungsregister -, seien sie schockiert gewesen und “aus allen Wolken gefallen”.

Der Darlehensvertrag wurde im selben Jahr aufgelöst. Ilg konnte die Hälfte des Betrages mit noch zu erbringenden Leistungen verrechnen. Der Rest sollte in zwei Raten zurückgezahlt werden. Ilg selber wird im Prozess nicht befragt. Er wurde von Gerichtspräsidentin Christine Schaer vom Prozess suspendiert.

Rey und Sutterlüti droht im Falle eines Schuldspruches maximal ein Jahr Gefängnis. Für Freitag sind die Plädoyers vorgesehen; das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.

Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die von Rey als Generaldirektor der Post veranlasste Abfindungszahlung von fast 280’000 Franken an seinen designierten Stellvertreter Urs A. Haymoz von 1997.

Dieser hatte seinen Posten nie angetreten. Rey geriet nach dieser Affäre zunehmend unter Druck und trat Ende Juni 1998 deswegen zurück. Inzwischen wurde die Abgangsentschädigung für Haymoz vom Berner Verwaltungsgericht als rechtmässig bezeichnet.

swissinfo und Agenturen

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