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Fall Aliesch: Keine Anklage

Die Affäre um den Bündner Regierungsrat Peter Aliesch ist abrupt zu einem Ende gekommen. Keystone Archive

Die Strafuntersuchung gegen den Bündner Regierungsrat Peter Aliesch ist eingestellt worden. Er war wegen der Annahme von Geschenken in die Schlagzeilen geraten.

Peter Aliesch hat sich jedoch laut der Zürcher Bezirksanwaltschaft, die von der Bündner Regierung mit der Strafuntersuchung betraut worden war, nichts zu Schulden kommen lassen.

Aliesch muss allerdings die Kosten der Untersuchung – etwa 23’000 Franken – übernehmen, weil er die Ermittlungen gegen ihn (…) «durch ein leichtfertiges Benehmen verschuldet» habe, wie die Ermittler erklärten.

Der Regierungsrat, der sämtliche Vorwürfe immer von sich gewiesen hatte, zeigte sich sichtlich erleichtert, sparte aber nicht mit Kritik an Medien und Politik. Zudem kündigte er an, dass er die Kosten der Untersuchung nicht übernehmen, sondern Rekurs einlegen wolle.

Keine Amtspflicht-Verletzung

Die Zürcher hatten gegen den Bündner Regierungsrat wegen Amtspflicht-Verletzung und passiver Bestechung ermittelt. Der ausserordentliche Untersuchungsrichter Manfred Welti erklärte nun, weder habe Aliesch dem mutmasslichen griechischen Millionen-Betrüger Panagiotis Papadakis zu einer Aufenthaltsbewilligung verholfen, noch seien dessen Zuwendungen in einem strafrechtlich relevanten Zusammenhang zu sehen.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass sich der damalige Justiz-, Polizei- und Sanitätsdirektor Aliesch amtsintern zwar mehrmals für das «Dossier Panagiotis Papadakis» interessiert, im Zusammenhang mit fremdenpolizeilichen Verfahren seine Amtspflicht aber nicht verletzt habe. Es stehe fest, dass Aliesch nie in die Papadakis betreffenden Bewilligungs-Verfahren eingegriffen oder dies beabsichtigt habe.

Zwischen den Zuwendungen von Papadakis (Ferienreisen, Hotelübernachtungen, Einladungen zu Partys und andere Geschenke) und regierungsrätlichen Handlungen von Aliesch habe es keinen strafrechtlich relevanten Kontext gegeben. Aliesch hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Freundschaftliche Bande – privat geknüpft

Aliesch und Papadakis hatten sich bei einem privaten Anlass im November 1997 kennen gelernt. Damals habe der Grieche bereits seit mehr als vier Jahren eine gültige Aufenthaltsbewilligung B des Kantons Graubünden besessen, so Welti. Bald hätten sich zwischen Aliesch und Papadakis, aber auch zwischen deren Partnerinnen, freundschaftliche Beziehungen entwickelt.

Es ergaben sich laut Welti keine Anhaltspunkte dafür, dass Aliesch als Motiv für die Einladungen des Griechen nicht das Freundschaftsverhältnis, sondern «den Wunsch nach regierungsrätlicher Hilfestellung bei künftigen fremdenpolizeilichen Bewilligungen» angenommen habe.

Vorwürfe an Medien und Politik

Nach der Einstellung des Verfahrens gegen ihn zeigte sich Aliesch erleichtert, sparte aber nicht mit Kritik. Das Positive an der ganzen Sache sei, dass er heute wisse, wer seine wirklichen Freunde seien.

Die Einstellung des Verfahrens beweise, dass die Verdächtigungen gegen ihn haltlos gewesen seien. «Ich bin nicht bestechlich, habe nie etwas verschwiegen, und ich habe nie jemandem unrechtmässig einen Vorteil verschafft», sagte der 55-jährige Magistrat.

Die ganz Affäre fusse auf einer Kampagne von gewissen Medien und Politikern. «Heute weiss ich, auf welchen Wegen man in die Mühlen der Justiz gelangen kann, auch wenn man selbst Justizdirektor ist», erklärte Aliesch weiter.

Nun sei die Zeit der Unterstellungen und der Vorverurteilungen vorbei. Dennoch sei er betroffen. Auf der Basis von Vermutungen seien politische Beschlüsse gefällt worden. Die Politik habe sich von den Medien leiten lassen, unterstrich Aliesch.

Teilsuspendierung bleibt

Die Bündner Regierung reagierte am Donnerstag mit Erleichterung auf den Ausgang der Ermittlungen. Aliesch, der noch bis Ende Jahr im Amt ist, bleibt aber bis dann teilsuspendiert. Dem ehemaligen freisinnigen Regierungsrat waren in Folge der Affäre neben polizeilichen Aufgaben auch Dossiers im Justizbereich und die laufende Revision der Kantons-Verfassung entzogen worden.

Aliesch erklärte, er akzeptiere die Teilsuspendierung, auch wenn er den Entscheid nicht teile. An einen Rücktritt vor dem Ende seiner Amtszeit im Dezember 2002 denke er nicht. «Auf Grund von Diffamierungen sollte ein Regierungsrat nicht das Handtuch werfen», so Aliesch.

Ermittlungen gegen Papadakis laufen weiter

Unabhängig von der Einstellung des Strafverfahrens gegen Aliesch dauern die Verfahren gegen den mutmasslichen Millionen-Betrüger Papadakis an. Gegen den Griechen wird ermittelt wegen aktiver Bestechung, Vermögensdelikten sowie Verstosses gegen die Ausländer-Gesetzgebung. Die Verfahren stehen laut dem Ermittler Manfred Welti kurz vor ihrem formellen Abschluss.

swissinfo und Agenturen

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