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Geldwäscherei: Schweiz nicht auf schwarzer Liste der OECD

Dem Fürstentum Liechtenstein wird mangelnde Kooperation gegen Geldwäscherei vorgeworfen. Keystone

Die internationale Arbeitsgruppe gegen Geldwäscherei hat 15 Staaten und Territorien, darunter Liechtenstein und Israel, wegen mangelnder Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche angeprangert. Die Schweiz findet sich nicht auf der Liste.

Die Schweiz wurde nicht geprüft und gilt unterdessen als mustergültig im Kampf gegen das Phänomen.

Die der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) beigeordnete Arbeitsgruppe Financial Action Task Force on Money Landering (FATF) gab am Donnerstag (22.06.)in Paris eine Liste aller Gebiete heraus, die im internationalen Kampf gegen die Einschleusung von illegal erworbenen Vermögenswerten in den Wirtschaftskreislauf nicht ausreichend kooperieren.

Die eingeschleusten Gelder stammen zumeist aus der Drogenkriminalität und dem organisierten Verbrechen. Sie werden oft für den Kauf von Wertpapieren, Immobilien, Edelmetallen, Unternehmensbeteiligungen, und Luxusgütern verwendet. Die Arbeitsgruppe prangerte in diesem Zusammenhang vor allem Länder mit einem weitgehenden Bankgeheimnis und anonymen Konten an.

Weiterhin beanstandet die «Task Force» mangelnde Banken- und Finanzaufsicht und fehlende Zusammenarbeit mit Ermittlern aus anderen Staaten. Liechtenstein ist bereits seit Monaten als mutmassliche Drehscheibe der Geldwäsche unter scharfer Kritik.

Das Fürstentum verfügt über ein in Europa einmaliges Banken- und Gesellschaftsrecht, das es erlaubt, Unternehmen und Konten ohne den tatsächlichen Nutzniesser über einen Treuhänder oder eine Stiftung, also völlig anonym, zu führen. In der Schweiz verpflichtet das Geldwäschereigestz Banken und andere im Finanzbereich tätige Kreise, dass sie ihre Kunden kennen.

Schweiz gilt als mustergültig

Der Leiter der Schweizer Delegation bei der Task Force, Giovanni Colombo vom Eidg. Finanzdepartement (EFD), sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, die Schweiz sei nicht unter den 26 geprüften Staaten gewesen. Sie habe die Prüfung jedoch schon zwei Mal gut bestanden.

Das Schweizer Geldwäschereigesetz erlaube eine gute internationale Zusammenarbeit, erklärte Colombo. Dank dieses Gesetzes sei auch das Bankgeheimnis kein Hindernis bei Ermittlungen.

Die Schweiz werde bei Finanzbeziehungen mit den betroffenen Ländern vorsichtig sein, wie dies die Task Force empfohlen habe, sagte Colombo weiter. Es sei an den Banken, Massnahmen zu ergreifen. Eine Einstellung aller Finanzbeziehungen, wie dies Frankreich in Betracht zieht, stehe jedoch nicht zur Diskussion. Er glaube auch nicht, dass Frankreich tatsächlich die Beziehungen abbrechen werde.

James Nason, bei der Schweizerischen Bankiervereinigung für die internationale Kommunikation zuständig, sagte auf Anfrage der sda, die Schweiz gelte mit ihren Regelungen gegen die Geldwäsche als international mustergültig. Die ausgeklügelten Vorschriften im Geldwäschereigesetz griffen.

Bei der Eidg. Bankenkommission sagte Präsident Daniel Zuberbühler, die Schweiz erfülle die Anforderungen der FATF. Es sei völlig klar, dass das Land nicht auf der Liste sei. Dies sei vor allem auf das Inkrafttreten des Geldwäschereigesetzes 1998 zurückzuführen.

FATF – ein informelles Koordinationsgremium

Bei der Financial Action Task Force on MoneyLaundering (FATF) handelt es sich um einen informellen Zusammenschluss von Experten zum Zwecke der internationalen Koordination der Massnahmen im Kampf gegen die Geldwäscherei. Die Arbeitsgruppe war am Wirtschaftsgipfel der G 7 von 1989 in Paris eingesetzt worden und umfasst heute 28 Mitglieder.

Die FATF-Empfehlungen sind zwar völkerrechtlich nicht bindend, doch will die Arbeitsgruppe ihnen durch regelmässige Überprüfung von Realisierung und Anwendung Nachachtung verschaffen. Die Mitgliedsländer müssen deshalb der FATF auf einem Fragebogen jährlich über ihre Anstrengungen Auskunft geben und sich sukzessive einemExamen durch externe Fachleute unterziehen, wie dies 1993 und 1997 im Falle der Schweiz geschehen ist.

Die Schweiz hatte von Anfang an ein starkes Interesse an der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe signalisiert und die FATF im Jahre 1991/1992 präsidiert. Während die Ziele des Gremiums unbestritten sind, weisen Kritiker darauf hin, dass als «hidden agenda» hinter der FATF auch eine versteckte wirtschaftspolitische Stossrichtung der Industrieländer stehe.

swissinfo und Agenturen

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