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Neue Verfassungsgrundlage für Hochschulpolitik

Die Hochschulpolitik von Bund und Kantonen bekommt eine neue Grundlage in der Verfassung. Der Bundesrat setzte laut Angaben von Vizekanzler Achille Casanova am Montag (05.06.) eine Projektorganisation ein.

Die Projektleitung übernehme Bundesrätin Ruth Dreifuss, Bundesrat Pascal Couchepin und der Vorstand der kantonalen Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK). Ausgearbeitet werde der Entwurf von einer Arbeitsgruppe Bund-Kantone unter Leitung des Staatssekretärs für Wirtschaft und Forschung, Charles Kleiber.

Termin ist der März nächsten Jahres. Bei der Ausgestaltung des neuen Verfassungsartikels ist laut Casanova die Autonomie der Hochschulen zu respektieren. Auf Vorschriften zur Organisation der Hochschulen wird ausdrücklich verzichtet.

Vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Verantwortung von Bund und Kantonen solle der Verfassungsartikel eine partnerschaftliche Politik zur Regulierung des Hochschulsystems festschreiben.

Der Bundesrat kommt mit dem Vorgehen einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur nach. Der Bund soll nach ihr weiterhin eigene Hochschulen betreiben, aber zusammen mit den Kantonen eine Hochschulpolitik betreiben, die auch die Universitäten erfasst. Es sollen Regeln aufgestellt werden, die für alle Hochschulen verbindlich sind.

swissinfo und Agenturen

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