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Schützt sich Berlusconi vor der Schweiz?

Italiens Premier Silvio Berlusconi: Da war doch noch etwas mit der Schweiz! Keystone

Die Schweiz will die jüngste Entwicklung im langwierigen Ratifikationsverfahren des italienischen Parlaments zu dem 1998 unterzeichneten bilateralen Rechtshilfe-Abkommen nicht kommentieren. Im Bundesamt für Justiz (BJ) erinnerte man am Montag (06.08.) aber an die grundsätzlichen Ziele des Abkommens.

Das Schweizer Parlament hatte das im Herbst 1998 von den damaligen Justizministern der beiden Länder unterzeichnete Rechtshilfeabkommen bereits 1999 ratifiziert. Im Unterschied zu Italien bedarf es in der Schweiz keines Ausführungs-Gesetzes. Das Abkommen soll die Rechtshilfe zwischen den beiden Ländern erleichtern, namentlich auch im Kampf gegen den Steuerbetrug.

Der italienische Senat hatte am vergangenen Freitag ein Ausführungsgesetz zum Rechthilfeabkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet, das die Rechte der Verteidigung im italienischen Strafverfahren im Vergleich zu dem von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Erlass ausbaut. Damit wurde auch eine neue Runde im Streit zwischen der regierenden Mehrheit von Ministerpräsident Silvio Berlusconi und der Mitte-Links-Opposition ausgelöst.

Will sich Berlusconi schützen?

Die Opposition warf der Mehrheit vor, ein Gesetz zu erlassen, das dem im Rechtshilfeabkommen verankerten Grundsatz der erleichterten Zusammenarbeit widerspreche und die Verwendung von Rechtshilfeakten aus der Schweiz in den hängigen Prozessen gegen Berlusconi verunmögliche.

Das Gesetz geht nun zurück an die Abgeordnetenkammer, in der Berlusconis Koalition ebenfalls über eine klare Mehrheit verfügt. Berlusconis Mitte-Rechts-Allianz hatte am vergangenen 8. März, einen Tag vor der Auflösung des alten Parlaments im Hinblick auf die Neuwahlen vom 13. Mai, mit einer Serie von Änderungsanträgen die Verabschiedung des Gesetzes zum Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz im Senat im letzten Moment verhindert.

Die Schweiz hatte in den 90er Jahren im Zuge der italienischen Korruptions-Affäre «Mani Pulite» Hunderte von Rechtshilfegesuchen aus Italien erhalten. Sie betrafen auch mehrmals den jetzigen Minister-Präsidenten Berlusconi und dessen Firmenimperium.

Berlusconis Anwälte hatten sich stets mit allen Mitteln gegen die Rechtshilfe der Schweiz gewehrt – meist ohne Erfolg. Erst kürzlich bewilligte das Bundesgericht die Übermittlung von Schweizer Rechtshilfeakten von Mailand an die spanische Justiz, die ebenfalls ein Strafverfahren gegen den italienischen Premier führt, unter anderem wegen des Verdachts auf Beamtenbestechung.

In der Schweiz schweigt man diplomatisch zu dem lange dauernden Prozedere in Italien. Das italienische Verfahren sei noch im Fluss und man kenne die Beschlüsse des italienischen Senats nicht im Detail, sagte BJ-Sprecher Folco Galli nichts zur jüngsten Entwicklung in Rom.


swissinfo und Agenturen

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