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Swiss klagt in Deutschland gegen Staatsvertrag

Swiss wehrt sich gegen die Wochenend- und Feiertagsregelung des Staatsvertrages. Keystone

Die Fluggesellschaft Swiss und die Unique Flughafen Zürich gehen juristisch gegen den umstrittenen Staatsvertrag mit Deutschland vor. Sie haben eine Klage eingereicht.

Die Airline wehrt sich gegen die Wochenend- und Feiertagsregelung.

Die sogenannte zweite Stufe des Staatsvertrags mit Deutschland über den Luftverkehr enthalte «diskriminierende Massnahmen», sagte Swiss-Sprecherin Christine Bühler. Dadurch drohten Schäden von 60 Mio. Franken pro Jahr. Sie bestätigte damit einen Bericht der «NZZ am Sonntag».

Die neue Wochenendregelung für Anflüge aus Deutschland muss gemäss Staatsvertrag vorzeitig am 27. Oktober in Kraft gesetzt werden, auch wenn der Vertrag zurzeit weder in der Schweiz noch in Deutschland ratifiziert ist.

Ab diesem Datum dürfen zwischen 20.00 und 09.00 Uhr keine Landeanflüge auf den Zürcher Flughafen über deutsches Gebiet mehr durchgeführt werden.

Deswegen stellte die Swiss neben der Klage wegen Diskriminierung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Sie erhofft sich vom Entscheid des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufschiebende Wirkung.

Auch Unique klagt

Klage und Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz hat auch Unique eingelegt, wie es in einem Communiqué vom Sonntag heisst. Damit bezwecke man die sofortige Wiederherstellung des Verkehrskonzeptes vor der Umsetzung des Staatsvertrages, der den Anflug von Norden auf Zürich erheblich erschwere.

Unique vertritt die Auffassung, dass die Anflugbeschränkungen im Staatsvertrag insgesamt gegen deutsches, europäisches und gegen das Völkerrecht verstossen. Die Klage, die Rechtsbegründungen sowie der materielle Inhalt der Klage werden von Unique nicht veröffentlicht oder weiter kommentiert.

Massive Störung der Betriebsabläufe

Swiss-Sprecherin Christine Bühler betonte, dass die neue Regelung die Betriebsabläufe massiv stören würde. Bei Kapazitäts-Reduktionen von 25 bis 35% an Wochenend- und Feiertagen seien Verspätungen unausweichlich. Betroffen seien unter anderem die am Morgen ankommenden Langstreckenflüge aus Fernost.

Allein die Verspätungen würden laut Swiss Entschädigungs-Zahlungen von 10 Mio. Franken jährlich auslösen. Dazu kämen Ertragsaufälle von 50 Mio. pro Jahr.

«Wir sind durch die Diskriminierung als Homecarrier stark betroffen und werden alles in Bewegung setzen, damit die Lösung nicht derart happig ausfällt», sagte Bühler.

UVEK hat Bedenken zurückgewiesen

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von Bundesrat Moritz Leuenberger hatte Ende September die Bedenken zur Anwendbarkeit der neuen Regelung zurückgewiesen. Die Umsetzung sei rechtlich geboten, auch wenn der Nationalrat den Staatsvertrag abgelehnt und der Ständerat noch nicht entschieden habe.

Ein Verzicht käme laut UVEK der Erklärung gleich, nicht mehr an den Vertrag gebunden sein zu wollen. In einem solchen vertragslosen Zustand werde Deutschland die Anflüge in Eigenregie einschränken.

Die deutsche Seite habe zudem bei Vertragsunterzeichnung auf vorgezogene Massnahmen beharrt, weil sie mit Verzögerungen im Parlament gerechnet habe.

Als erste vorgezogene Massnahme ist bereits seit letztem Jahr die Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 in Kraft.

Nun befürchtet die Swiss, dass die ab 27. Oktober noch schärferen Restriktionen bleiben, wenn sie erst eingeführt sind – unabhängig davon, ob der Vertrag dereinst ratifiziert wird.

swissinfo und Agenturen

Ab 27. Oktober: Zwischen 20.00 und 09.00 keine Landeanflüge mehr über deutsches Gebiet an Wochenenden und Feiertagen
Seit Oktober 2001: Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 in Kraft
Swiss befürchtet Schäden von 60 Mio. Fr. pro Jahr

Swiss und die Unique Flughafen Zürich haben gegen die neue Wochenendregelung für Anflüge auf den Zürcher Flughafen Klage in Deutschland eingereicht und fordern aufschiebende Wirkung. Mit dieser «Diskriminierung» im Staatsvertrag drohten Schäden von 60 Mio. Franken pro Jahr, bestätigte Swiss einen Bericht der «NZZ am Sonntag».

Die Swiss stört sich an der Wochenend- und Feiertagsregelung, die einschneidende Folgen sowohl für die Airline, als auch für die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich haben werde. Die Restriktionen bei den An- und Abflugzeiten führten zu schweren Störungen der Betriebsabläufe und damit zu massiven Verspätungen im Flugverkehr.

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