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Tiere erhalten Rechte

Auch er soll mehr Rechte erhalten. Keystone

Tiere sollen in der Schweiz nicht mehr nur Objekte sein. Das Parlament spricht ihnen mehr Rechte zu.

Sie werden als Lebewesen mit eigener Würde angesehen, die Schmerz empfinden können.

Am Mittwoch hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, welche Tiere nicht mehr als Sache oder Objekte behandeln will.

«Diese Bestätigung wird zu verschiedenen Änderungen im Zivil-, dem Kriminal- und dem administrativen Recht führen», sagte Luzius Mader vom Bundesamt für Justiz gegenüber swissinfo.

Der Nationalrat hat als Zweitrat mit 96 zu 11 Stimmen bei 11 Enthaltungen entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen. Diese gehen auf eine Einzelinitiative des freisinnigen Tessiner Ständerates Dick Marty zurück.

Dabei gehe es um eine Anpassung des Gesetzes an die Realität, so Marty. Der Sensibilität der Menschen gegenüber Tieren sei Rechnung zu tragen.

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen «für eine bessere Rechtsstellung der Tiere» und «Tiere sind keine Sachen!». Diese wurden mit 112 zu 1 respektive 107 zu 3 Stimmen klar abgelehnt.

Initiative zurückgezogen

Die erstgenannte Initiative wird nun zurückgezogen, wie das Initiativ-Komitee mitteilte. Mit den Gesetzesänderungen würden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens erfüllt.

Das Komitee zeigte sich erfreut, «dass der Nationalrat damit seinen Fehlentscheid von 1999 korrigiert hat». Damals war er auf eine gleich gelagerte Vorlage gar nicht erst eingetreten.

Zu diesem «Betriebsunfall» meinte etwa Ruedi Aeschbacher von der Evangelischen Volkspartei der Schweiz: «Es ist beschämend, dass es zuerst des Druckes von zwei Volksinitiativen bedurft hat, ehe sich nun der Gesetzgeber endlich dazu aufrafft, eine jahrzehntelange Arbeit positiv abzuschliessen.»

Die Fondation Franz Weber, Initiantin der zweiten Volksinitiative, will zuerst abklären, ob die neuen Bestimmungen ihrer Sicht der Dinge entsprächen. «Wir werden noch abwarten mit dem Rückzug der Initiative», sagte Judith Weber, Vizepräsidentin der Stiftung gegenüber swissinfo.

Nicht alle Tiere sind gleich

Weber kritisiert am neuen Gesetz, dass es sich zu sehr nur auf Haustiere fokussiere, während Nutztiere weitgehend unbeachtet blieben. «Masttiere werden immer noch als Handelsware behandelt», sagte sie.

«Sie werden mit Antibiotika vollgepumpt, dass es für den Menschen immer gefährlicher wird, ihr Fleisch zu konsumieren. Ihre Rechte müssen auch garantiert werden.»

Emotionaler Wert

Trotz Kritik von bürgerlicher Seite beschloss auch der Zweitrat, dass der Richter im Falle einer Verletzung oder Tötung eines Tieres den gefühlsmässigen Wert des Tieres angemessen berücksichtigen kann.

Die Änderungen sehen vor, dass Heilungskosten für verletzte Tiere auch dann als Schaden geltend gemacht werden können, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen. Darüber hinaus sind Haustiere in Zukunft nicht pfändbar.

Bei einer Scheidung kann der Richter ein Tier jener Partei zusprechen, welche die bessere Unterbringung gewährleistet. Die Person, die das Tier zugesprochen erhält, kann zur Leistung einer angemessenen Entschädigung an die Gegenpartei verpflichtet werden.

Tiere dürfen erben

Geregelt werden auch jene Fälle, in denen Tiere als Erben eingesetzt oder mit Vermögenswerten bedacht werden. Eine solche Verfügung gilt als Auflage, für das Tier tiergerecht zu sorgen.

Wer ein verlorenes Tier findet, muss den Eigentümer benachrichtigen oder den Fund einer vom Kanton bezeichneten Stelle melden, falls er den Eigentümer nicht kennt. Wer gegen diese Regelung verstösst, wird mit einer Busse bestraft.

Haustiere kann der Finder nach zwei Monaten behalten. Bei Nutztieren beträgt die Frist wie bei den Sachen weiterhin fünf Jahre. Im Vorfeld wurde die Befürchtung laut, die Tiere könnten durch das Gesetz «vermenschlicht» werden.

Diesen Vorwurf versuchte Bundesrätin Ruth Metzler in ihrem Schlussvotum zu entkräften: «Ich möchte auch betonen, dass sich die Befürchtung, die Vorlage könnte zu einer Vermenschlichung der Tiere führen bei näherer Betrachtung der vorgeschlagenen neuen Regelung wirklich als unbegründet erweist.»

Jonathan Summerton und Agenturen

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